Abgabenrecht

Das Abgabenrecht umfasst die Rechtsnormen über öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die Bürger oder Unternehmen an den Staat oder andere Hoheitsträger zahlen müssen. Dazu zählen insbesondere Steuern, Gebühren und Beiträge. Es regelt Voraussetzungen, Entstehung, Erhebung, Festsetzung und Rechtschutzmöglichkeiten der einzelnen Abgaben. Das Abgabenrecht ist nicht auf das Steuerrecht beschränkt, sondern erfasst auch kommunale und sonstige nichtsteuerliche Abgaben.

Funktion und Voraussetzungen

Die Einordnung einer Geldleistung richtet sich nach ihrem Zweck und der gesetzlichen Ausgestaltung. Für kommunale Abgaben gelten häufig Landesgesetze und örtliche Satzungen.

Beispiel

Eine Gemeinde erhebt für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtung eine Gebühr auf Grundlage einer kommunalen Satzung.

Häufige Fragen

Was unterscheidet Abgaben von privatrechtlichen Entgelten?

Abgaben beruhen auf öffentlichem Recht und werden hoheitlich festgesetzt oder erhoben.

Verwandte Begriffe

Abgabe, Kommunalabgabenrecht, Gebühr, Beitrag

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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