Kommunalabgabenrecht

Das Kommunalabgabenrecht regelt die Befugnis der Gemeinden und anderer kommunaler Körperschaften, Abgaben zu erheben. Es betrifft insbesondere kommunale Gebühren, Beiträge und örtliche Steuern. Rechtsgrundlagen sind meist die Kommunalabgabengesetze der Länder sowie kommunale Satzungen. Das Rechtsgebiet verbindet Finanzierungsinteressen der Gemeinde mit dem Schutz der Abgabepflichtigen durch gesetzliche Voraussetzungen, Gleichbehandlung und gerichtlichen Rechtsschutz.

Funktion und Voraussetzungen

Eine Gemeinde darf Abgaben nur im Rahmen ihrer gesetzlichen und satzungsrechtlichen Befugnisse erheben. Höhe und Maßstab müssen sachgerecht und nachvollziehbar ausgestaltet sein.

Beispiel

Eine Gemeinde erhebt Abwassergebühren nach einer Satzung, die an den Frischwasserverbrauch anknüpft.

Häufige Fragen

Darf jede Gemeinde beliebige Abgaben erheben?

Nein. Sie benötigt eine gesetzliche Ermächtigung und muss die Grenzen des Abgabenrechts beachten.

Verwandte Begriffe

Abgabenrecht, Kommunalabgabengesetz, Kommunale Abgabensatzung, Gemeinde

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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