Kommunalabgabengesetz

Ein Kommunalabgabengesetz ist ein Landesgesetz, das die Grundlagen für die Erhebung kommunaler Abgaben festlegt. Es ermächtigt Gemeinden typischerweise, Gebühren, Beiträge und bestimmte Steuern durch Satzung zu erheben, und enthält Vorgaben zu Abgabenschuld, Bemessung, Entstehung, Fälligkeit und Rechtsschutz. Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich zwischen den Ländern. Für die einzelne Abgabe bleibt daneben regelmäßig die kommunale Satzung maßgeblich.

Funktion und Voraussetzungen

Das Gesetz begrenzt die Satzungsautonomie und sichert, dass kommunale Abgaben auf einer demokratisch legitimierten Grundlage beruhen.

Beispiel

Eine Gemeinde erlässt eine Beitragsatzung für die Erschließung einer Straße auf Grundlage des einschlägigen Landesrechts.

Häufige Fragen

Ersetzt das Gesetz die kommunale Satzung?

Nein. Das Gesetz gibt den Rahmen vor; die konkrete Abgabe wird meist erst durch Satzung geregelt.

Verwandte Begriffe

Kommunalabgabenrecht, Kommunale Abgabensatzung, Abgabe, Satzungshoheit

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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