Finanzhoheit

Finanzhoheit bezeichnet die Befugnis der Gemeinde, ihre Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu planen und zu verwalten. Sie umfasst insbesondere Haushaltsplanung, Vermögensverwaltung, Erhebung kommunaler Abgaben und Entscheidung über freiwillige Leistungen. Die Finanzhoheit sichert die praktische Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung, wird aber durch Haushaltsrecht, Aufsicht und gesetzliche Aufgaben begrenzt.

Funktion und Voraussetzungen

Die Gemeinde muss einen ausgeglichenen und rechtmäßigen Haushalt aufstellen. Einnahmequellen wie Gebühren oder Beiträge benötigen besondere Rechtsgrundlagen.

Beispiel

Ein Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan und bestimmt die Mittel für eine neue Sporthalle.

Häufige Fragen

Darf eine Gemeinde beliebig Kredite aufnehmen?

Nein. Kreditaufnahme und Haushalt unterliegen gesetzlichen Grenzen und Aufsicht.

Verwandte Begriffe

Kommunale Hoheitsrechte, Abgabenrecht, Gemeinderat

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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