Vergabeverfahren

Vergabeverfahren ist das geregelte Verfahren, in dem ein öffentlicher Auftraggeber oder anderer erfasster Auftraggeber Unternehmen auswählt und einen öffentlichen Auftrag oder eine Konzession vergibt. Es beginnt mit Vorbereitung und Bekanntmachung oder Aufforderung zur Teilnahme und reicht über Eignungsprüfung, Angebotswertung und Information der Bieter bis zum Zuschlag. Verfahrensart und Einzelanforderungen hängen von Auftrag, Auftragswert und anwendbarem Regelwerk ab.

Bedeutung

Oberhalb der Schwellenwerte nennt das GWB insbesondere offenes und nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblichen Dialog und Innovationspartnerschaft. Unterhalb gelten vergleichbare nationale Verfahrensarten nach UVgO oder VOB/A.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Der Auftraggeber muss Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit wahren. Leistungsbeschreibung, Eignungs- und Zuschlagskriterien müssen rechtzeitig feststehen. Wesentliche Entscheidungen sind in der Vergabeakte zu dokumentieren.

Beispiel

Eine Behörde schreibt Beratungsleistungen europaweit aus, prüft zunächst Ausschlussgründe und Eignung und bewertet anschließend die Angebote nach Preis und Qualitätskonzept.

Häufige Fragen

Darf der Auftraggeber frei verhandeln?

Nur in einer zulässigen Verfahrensart und innerhalb transparenter, gleichbehandelnder Regeln.

Wann endet das Verfahren?

Regelmäßig mit wirksamem Zuschlag, Aufhebung oder anderweitiger Beendigung; Rechtsschutz kann den Zuschlag vorübergehend sperren.

Verwandte Begriffe

Siehe Ausschreibung, offenes Verfahren, Zuschlag und Vergaberecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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