Widmung einer Straße

Die Widmung einer Straße ist der hoheitliche Akt, durch den eine Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält und einem bestimmten öffentlichen Verkehrszweck gewidmet wird. Sie legt insbesondere Straßenklasse, Träger der Straßenbaulast und zulässige Benutzungsarten fest. Voraussetzung ist regelmäßig, dass der Träger über das Grundstück verfügen darf oder der Eigentümer zustimmt. Die Widmung wird öffentlich bekannt gemacht und ist ein Verwaltungsakt. Betroffene können die Rechtmäßigkeit unter den gesetzlichen Voraussetzungen gerichtlich überprüfen lassen.

Rechtliche Bedeutung

Erst die Widmung eröffnet grundsätzlich den straßenrechtlichen Gemeingebrauch und unterstellt die Fläche dem öffentlichen Straßenrecht.

Voraussetzungen und Folgen

Die zuständige Behörde muss gesetzliche Zuständigkeit, Verfügungsbefugnis, Bestimmtheit und vorgeschriebene Bekanntmachung beachten.

Beispiel

Eine neu errichtete Gemeindestraße wird für den Kraftfahrzeug-, Radfahrer- und Fußgängerverkehr gewidmet.

Häufige Fragen

Genügt langjährige tatsächliche Nutzung?

Grundsätzlich nicht; maßgeblich ist eine Widmung oder eine gesetzlich anerkannte ältere Rechtslage.

Kann die Widmung beschränkt werden?

Ja, etwa auf bestimmte Verkehrsarten oder Benutzungszwecke.

Verwandte Begriffe

Siehe Öffentliche Straße, Einziehung einer Straße und Teileinziehung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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