Sondernutzungserlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis ist die behördliche Gestattung, eine öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus zu benutzen. Sie wird beispielsweise für Außengastronomie, Verkaufsstände, Container oder Baugerüste benötigt. Die Erlaubnis steht regelmäßig im Ermessen der zuständigen Straßenbaubehörde und kann befristet, widerruflich oder mit Auflagen versehen werden. Daneben können weitere Genehmigungen, etwa nach Bau-, Gewerbe- oder Straßenverkehrsrecht, erforderlich sein. Häufig fällt eine Gebühr an. Sie ist regelmäßig vor Beginn der beabsichtigten Nutzung einzuholen.
Rechtliche Bedeutung
Die Erlaubnis regelt nur die straßenrechtliche Nutzung und ersetzt grundsätzlich keine anderweitig vorgeschriebenen Zulassungen.
Voraussetzungen und Folgen
Bei der Ermessensentscheidung sind insbesondere Verkehrssicherheit, Leichtigkeit des Verkehrs, Straßenbild und Gleichbehandlung zu beachten.
Beispiel
Für einen Baucontainer auf einem Gehweg beantragt der Unternehmer vorab eine Sondernutzungserlaubnis.
Häufige Fragen
Besteht ein Anspruch auf Erteilung?
Regelmäßig nur auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung, nicht zwingend auf die Erlaubnis selbst.
Was geschieht ohne Erlaubnis?
Die Behörde kann die Nutzung untersagen, beseitigen lassen und Gebühren oder Kosten erheben.
Verwandte Begriffe
Siehe Sondernutzung, Gemeingebrauch und Verwaltungsakt.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.