Verkehrszeichen
Verkehrszeichen sind behördlich angeordnete Zeichen und Verkehrseinrichtungen, die den Straßenverkehr durch Gebote, Verbote, Warnungen oder Hinweise regeln. Sie werden nach der Straßenverkehrs-Ordnung aufgestellt und wirken gegenüber Verkehrsteilnehmern regelmäßig als Allgemeinverfügung. Ihre Regelung wird grundsätzlich durch ordnungsgemäße Aufstellung und Wahrnehmbarkeit bekannt gegeben. Ein Verkehrszeichen darf nur angeordnet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen; Beschränkungen müssen insbesondere erforderlich und verhältnismäßig sein. Inhalt und Reichweite richten sich nach dem objektiven Erklärungswert des Zeichens.
Rechtliche Bedeutung
Zu Verkehrszeichen gehören Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen; Verkehrseinrichtungen können etwa Schranken oder Leitbaken sein.
Voraussetzungen und Folgen
Die Straßenverkehrsbehörde muss eine konkrete Rechtsgrundlage, ordnungsgemäße Ermessensausübung und ausreichende Sichtbarkeit gewährleisten.
Beispiel
Ein Haltverbot wird durch ein aufgestelltes Vorschriftzeichen für einen bestimmten Straßenabschnitt angeordnet.
Häufige Fragen
Kann ein Verkehrszeichen angefochten werden?
Ja, wenn der Betroffene rechtlich beschwert ist und die maßgeblichen Fristen beachtet.
Gilt ein schlecht sichtbares Schild?
Es muss bei zumutbarer Aufmerksamkeit wahrnehmbar sein; die Umstände des Einzelfalls entscheiden.
Verwandte Begriffe
Siehe Verkehrsregelnde Anordnung, Straßenverkehrsbehörde und Allgemeinverfügung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.