Behörde
Behörde ist nach § 1 Abs. 4 VwVfG jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Entscheidend ist damit ihre Funktion, nicht allein ihre Bezeichnung oder organisatorische Form.
Welche Stellen sind Behörden?
Behörden können zum Bund, zu einem Land, einer Gemeinde oder zu einem anderen Träger öffentlicher Verwaltung gehören. Beispiele sind Finanzämter, Landratsämter, Polizeibehörden und kommunale Bauämter.
Aufgaben und Befugnisse
Eine Behörde darf nur innerhalb ihrer Zuständigkeit handeln. Ihre Befugnisse ergeben sich aus den jeweils anwendbaren Gesetzen. Im Verwaltungsverfahren ermittelt sie den Sachverhalt und trifft die erforderliche Entscheidung.
Behörde und Verwaltungsakt
Viele Behördenentscheidungen ergehen als Verwaltungsakt. Die gesetzliche Begriffsbestimmung findet sich in § 35 VwVfG. Nicht jede Handlung einer Behörde ist jedoch ein Verwaltungsakt.
Beispiel
Entscheidet eine Fahrerlaubnisbehörde über die Entziehung einer Fahrerlaubnis, handelt sie als Behörde und erlässt regelmäßig einen Verwaltungsakt.
Häufige Fragen
Ist jedes öffentliche Unternehmen eine Behörde?
Nein. Maßgeblich ist, ob die betreffende Stelle Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnimmt.
Wo ist der Behördenbegriff geregelt?
Im Verwaltungsverfahrensrecht, insbesondere in § 1 Abs. 4 VwVfG.
Verwandte Begriffe
Verwaltung, Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsakt
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.