Aufklärungsfehler
Ein Aufklärungsfehler liegt vor, wenn ein Patient vor einer medizinischen Maßnahme nicht rechtzeitig, nicht verständlich oder nicht ausreichend über den Eingriff, seine wesentlichen Risiken und mögliche echte Behandlungsalternativen informiert wird. Die Folge kann sein, dass die erteilte Einwilligung unwirksam ist. Verwirklicht sich ein aufklärungspflichtiges Risiko, kommen trotz fachgerechter Behandlung Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung des Selbstbestimmungsrechts in Betracht. Der Patient muss dabei grundsätzlich nur den eingetretenen Gesundheitsschaden darlegen.
Rechtliche Bedeutung
Der Aufklärungsfehler betrifft nicht die technische Qualität der Behandlung, sondern die Grundlage der selbstbestimmten Entscheidung des Patienten.
Voraussetzungen und Folgen
Der Behandler muss grundsätzlich beweisen, dass ordnungsgemäß aufgeklärt und wirksam eingewilligt wurde. Er kann sich unter engen Voraussetzungen auf eine hypothetische Einwilligung berufen.
Beispiel
Vor einem Eingriff wird eine ernsthafte, wenn auch seltene Komplikation verschwiegen. Genau diese Komplikation tritt anschließend ein.
Häufige Fragen
Kann auch eine erfolgreiche Behandlung rechtswidrig sein?
Ja. Fehlt eine wirksame Einwilligung, kann bereits der Eingriff in die körperliche Selbstbestimmung rechtswidrig sein.
Wer beweist die Aufklärung?
Grundsätzlich muss der Behandler die ordnungsgemäße Aufklärung und Einwilligung beweisen.
Verwandte Begriffe
Ärztliche Aufklärungspflicht, Einwilligung, Schmerzensgeld
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.