Unbeendeter Versuch

Unbeendeter Versuch bezeichnet einen Versuch, bei dem der Täter glaubt, noch nicht alles zur Herbeiführung des Erfolgs Erforderliche getan zu haben. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs und der strafgerichtlichen Rechtsprechung.

Voraussetzungen und Folgen

Für einen strafbefreienden Rücktritt genügt grundsätzlich freiwilliges Aufgeben der weiteren Tatausführung

Beispiel

Der Täter könnte weiterhandeln, entscheidet sich aber freiwillig dagegen

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB sowie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Warum ist die Abgrenzung wichtig?

Von ihr hängen Tatbestand, Vorsatz, Schuld, Beteiligungsform oder die Möglichkeit einer Strafbefreiung ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Tatbestand

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Versuch einer Straftat

    Versuch einer Straftat bezeichnet die Tatphase, in der der Täter nach seiner Vorstellung unmittelbar zur Verwirklichung des Tatbestands ansetzt. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das…

  • |

    Hausdurchsuchung

    Die Hausdurchsuchung ist die gezielte Suche staatlicher Ermittlungsorgane in Wohnungen, Geschäftsräumen oder anderen geschützten Räumen nach Personen, Beweismitteln oder Gegenständen. Sie greift in die Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG ein und bedarf grundsätzlich einer richterlichen Anordnung. Nur bei Gefahr im Verzug dürfen Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen unter gesetzlichen Voraussetzungen handeln. Anlass, Ziel, Umfang…

  • Rechtfertigende Pflichtenkollision

    Rechtfertigende Pflichtenkollision liegt vor, wenn ein Täter gleichzeitig mehrere rechtliche Handlungspflichten erfüllen müsste, tatsächlich aber nur eine davon erfüllen kann. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind…

  • Objektive Bedingung der Strafbarkeit

    Objektive Bedingung der Strafbarkeit ist eine gesetzliche Voraussetzung der Strafbarkeit, die außerhalb von Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld liegt und nicht vom Vorsatz umfasst sein muss. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der…

  • Beendeter Versuch

    Beendeter Versuch bezeichnet einen Versuch, bei dem der Täter glaubt, bereits alles zur Erfolgsherbeiführung Erforderliche getan zu haben. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch…

  • |

    Fahrlässigkeit

    Fahrlässigkeit: Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch einen vorhersehbaren sowie vermeidbaren Tatbestand verwirklicht. Einordnung Der Begriff gehört zur Prüfung von Straftatbeständen. Maßgeblich sind das StGB und die hierzu entwickelten allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze. Bedeutung Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sein….