Atypischer Kausalverlauf

Atypischer Kausalverlauf bezeichnet einen ungewöhnlichen Geschehensablauf zwischen Täterhandlung und Erfolg, mit dem nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht gerechnet werden musste. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft. Die Abgrenzung ist stets anhand des konkreten Sachverhalts vorzunehmen.

Rechtliche Bedeutung

Eine völlig außerhalb der Lebenserfahrung liegende Entwicklung kann die objektive Zurechnung ausschließen. Geringfügige Abweichungen vom vorgestellten Kausalverlauf sind dagegen regelmäßig unbeachtlich.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Das leicht verletzte Opfer stirbt ausschließlich durch einen extrem seltenen, nicht erkennbaren Behandlungszwischenfall.

Häufige Fragen

Warum ist Atypischer Kausalverlauf strafrechtlich wichtig?

Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.

Ist die Bewertung immer eindeutig?

Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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