Eigenverantwortliche Selbstgefährdung

Eigenverantwortliche Selbstgefährdung liegt vor, wenn eine Person in Kenntnis des Risikos frei verantwortlich eine Gefahr für eigene Rechtsgüter schafft oder sich ihr aussetzt. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft.

Rechtliche Bedeutung

Der Beitrag eines anderen wird dem Erfolg häufig nicht objektiv zugerechnet, wenn das Opfer das Geschehen eigenverantwortlich beherrscht. Grenzen bestehen besonders bei Wissensdefiziten, Zwang oder besonderer Schutzverantwortung.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Ein vollständig aufgeklärter Erwachsener nimmt freiwillig an einer erkennbar riskanten Mutprobe teil und verletzt sich dabei.

Häufige Fragen

Warum ist Eigenverantwortliche Selbstgefährdung strafrechtlich wichtig?

Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.

Ist die Bewertung immer eindeutig?

Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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