Tätigkeitsdelikt

Tätigkeitsdelikt ist eine Straftat, deren Tatbestand bereits durch die beschriebene Tätigkeit vollendet wird, ohne einen davon abtrennbaren Erfolg zu verlangen. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft.

Rechtliche Bedeutung

Eine gesonderte Prüfung von Kausalität und objektiver Zurechnung ist regelmäßig nicht erforderlich. Entscheidend ist, ob der Täter die gesetzlich umschriebene Handlung vorgenommen hat.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Eine falsche Aussage vor Gericht kann mit dem Abschluss der Aussage vollendet sein, ohne dass das Gericht dadurch tatsächlich getäuscht wird.

Häufige Fragen

Warum ist Tätigkeitsdelikt strafrechtlich wichtig?

Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.

Ist die Bewertung immer eindeutig?

Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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