Dauerdelikt

Dauerdelikt ist eine Straftat, bei der der Täter einen rechtswidrigen Zustand nicht nur herbeiführt, sondern durch fortdauerndes Verhalten aufrechterhält. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft. Die Abgrenzung ist stets anhand des konkreten Sachverhalts vorzunehmen.

Rechtliche Bedeutung

Vollendung und Beendigung fallen zeitlich auseinander. Das wirkt sich unter anderem auf Teilnahme, Notwehr, Verjährungsbeginn und die strafprozessuale Tat aus.

Voraussetzungen und Folgen

undefined

Beispiel

Bei einer Freiheitsberaubung dauert die Tat an, solange das Opfer gegen seinen Willen festgehalten wird.

Häufige Fragen

Warum ist Dauerdelikt strafrechtlich wichtig?

Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.

Ist die Bewertung immer eindeutig?

Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Computersabotage

    Computersabotage ist die erhebliche Störung einer Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist. § 303b StGB erfasst unter anderem Datenveränderung, Eingabe oder Übermittlung von Daten sowie Zerstörung oder Beschädigung von Anlagen und Datenträgern. Für Unternehmen oder Behörden gelten qualifizierte Strafrahmen. Entscheidend sind Wesentlichkeit, erhebliche Störung, Tathandlung und Vorsatz. Auch verteilte Überlastungsangriffe können den…

  • Versuch

    Ein Versuch liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat unmittelbar zur Verwirklichung eines Straftatbestands ansetzt, die Tat aber nicht vollendet. Seine Strafbarkeit richtet sich insbesondere nach §§ 22 und 23 StGB. Voraussetzungen Erforderlich sind Tatentschluss und unmittelbares Ansetzen. Der Tatentschluss umfasst den auf alle Tatbestandsmerkmale gerichteten Vorsatz. Unmittelbar setzt der Täter…

  • Kumulative Kausalität

    Kumulative Kausalität liegt vor, wenn mehrere unabhängig gesetzte Bedingungen erst gemeinsam den tatbestandlichen Erfolg herbeiführen und jede für sich nicht ausgereicht hätte. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen….

  • | |

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind bestimmte schwere Taten, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung und in Kenntnis dieses Angriffs begangen werden. Dazu zählen etwa Tötung, Versklavung, Vertreibung, Folter, Vergewaltigung, Verfolgung und zwangsweises Verschwindenlassen. Anders als Kriegsverbrechen setzen sie keinen bewaffneten Konflikt voraus. Verantwortlich sind natürliche Personen; die Taten können vor…

  • Untauglicher Versuch

    Untauglicher Versuch bezeichnet einen Versuch, der wegen ungeeigneten Tatmittels, ungeeigneten Tatobjekts oder tatsächlicher Umstände nicht vollendet werden kann. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch…

  • Verbrechen

    Verbrechen ist nach § 12 Absatz 1 StGB eine rechtswidrige Tat, deren gesetzliches Mindestmaß der Freiheitsstrafe ein Jahr oder mehr beträgt. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich…