Vergehen

Vergehen ist nach § 12 Absatz 2 StGB eine rechtswidrige Tat, deren Mindestmaß unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt oder die mit Geldstrafe bedroht ist. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft.

Rechtliche Bedeutung

Die Abgrenzung zum Verbrechen richtet sich nach der abstrakten gesetzlichen Mindeststrafe. Der Versuch eines Vergehens ist nur strafbar, wenn das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Eine einfache Sachbeschädigung ist ein Vergehen; ihre versuchte Begehung ist aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung strafbar.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Vergehen?

Der Begriff beeinflusst die rechtliche Einordnung einer Tat, den Schuldspruch, die Strafbarkeit eines Beteiligten oder die Durchführung des Strafverfahrens.

Kommt es auf den Einzelfall an?

Ja. Entscheidend sind der konkrete Sachverhalt, die anwendbare Vorschrift und die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Abgrenzungen.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Mittäterschaft, Beihilfe, Prozessrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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