Schwere Körperverletzung

Schwere Körperverletzung ist eine Körperverletzung, die eine der in § 226 StGB bezeichneten besonders gravierenden Dauerfolgen verursacht. Der Begriff bezeichnet eine gesetzlich geregelte Form strafbaren Verhaltens und ist von verwandten Straftatbeständen sorgfältig abzugrenzen. Für die Strafbarkeit müssen die objektiven und subjektiven Merkmale sowie Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen sind gegebenenfalls gesondert zu prüfen.

Rechtliche Bedeutung

Zu den Folgen gehören etwa der Verlust wichtiger Sinnes- oder Körperfunktionen, dauernde erhebliche Entstellung sowie Lähmung oder vergleichbar schwere Beeinträchtigung. Hinsichtlich der schweren Folge gelten die Regeln des § 18 StGB.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Das Opfer verliert infolge der vorsätzlichen Verletzung dauerhaft das Sehvermögen auf einem Auge.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Schwere Körperverletzung?

Erforderlich sind die im jeweiligen Straftatbestand genannten objektiven und subjektiven Merkmale sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld.

Ist auch der Versuch strafbar?

Das richtet sich nach der gesetzlichen Einordnung als Verbrechen oder Vergehen und danach, ob das Gesetz die Versuchsstrafbarkeit ausdrücklich anordnet.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Strafantrag, Verbrechen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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