Falsche Verdächtigung

Falsche Verdächtigung ist das wider besseres Wissen erfolgende Hervorrufen oder Verstärken eines behördlichen Verdachts gegen einen anderen wegen einer rechtswidrigen Tat oder Dienstpflichtverletzung. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.

Rechtliche Bedeutung

§ 164 StGB schützt die Rechtspflege und den zu Unrecht Beschuldigten. Die Verdächtigung muss gegenüber einer Behörde, einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder öffentlich erfolgen.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Der Täter meldet der Polizei bewusst wahrheitswidrig, sein Nachbar habe einen Diebstahl begangen.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Falsche Verdächtigung?

Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Welche Rechtsfolge droht?

Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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