Bestechlichkeit
Bestechlichkeit ist das Fordern, Sichversprechenlassen oder Annehmen eines Vorteils durch einen Amtsträger als Gegenleistung für eine pflichtwidrige Diensthandlung. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.
Rechtliche Bedeutung
§ 332 StGB verlangt eine Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteil und konkreter pflichtwidriger Dienstausübung. Davon ist die Vorteilsannahme ohne Bezug zu einer bestimmten pflichtwidrigen Handlung abzugrenzen.
Voraussetzungen und Folgen
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Beispiel
Ein Amtsträger fordert Geld dafür, einen Antrag entgegen den geltenden Vorschriften zu bewilligen.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen hat Bestechlichkeit?
Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.
Welche Rechtsfolge droht?
Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.