Bestechlichkeit

Bestechlichkeit ist das Fordern, Sichversprechenlassen oder Annehmen eines Vorteils durch einen Amtsträger als Gegenleistung für eine pflichtwidrige Diensthandlung. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.

Rechtliche Bedeutung

§ 332 StGB verlangt eine Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteil und konkreter pflichtwidriger Dienstausübung. Davon ist die Vorteilsannahme ohne Bezug zu einer bestimmten pflichtwidrigen Handlung abzugrenzen.

Voraussetzungen und Folgen

undefined

Beispiel

Ein Amtsträger fordert Geld dafür, einen Antrag entgegen den geltenden Vorschriften zu bewilligen.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Bestechlichkeit?

Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Welche Rechtsfolge droht?

Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Begünstigung

    Begünstigung ist die Hilfeleistung zugunsten eines anderen nach dessen rechtswidriger Tat, um ihm die Vorteile der Tat zu sichern. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und…

  • |

    Zäsurwirkung

    Zäsurwirkung bezeichnet die zeitliche Trennwirkung einer früheren strafgerichtlichen Verurteilung für die Gesamtstrafenbildung. Taten, die vor dieser Entscheidung begangen wurden, können bei erfüllten weiteren Voraussetzungen mit der früheren Strafe zusammengeführt werden; spätere Taten grundsätzlich nicht. Maßgeblich ist regelmäßig das Datum des ersten Urteils, in dem die zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten. Die Zäsur…

  • Einverständnis im Strafrecht

    Einverständnis im Strafrecht ist die tatsächliche Zustimmung des Rechtsgutsträgers, die bereits die Verwirklichung bestimmter Straftatbestände ausschließt. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und…

  • |

    Beschuldigtenvernehmung

    Beschuldigtenvernehmung ist die förmliche Befragung einer Person, gegen die sich ein strafrechtlicher Tatverdacht und der Verfolgungswille der Behörden richten. Der Begriff gehört zum Strafrecht oder Strafprozessrecht und bestimmt die Einordnung einer Tat, die Stellung eines Beteiligten oder den Ablauf des Verfahrens. Seine Voraussetzungen und Rechtsfolgen richten sich nach den einschlägigen Strafgesetzen. Rechtsprechung und Verfahrensgrundrechte prägen…

  • Nebentäterschaft

    Nebentäterschaft liegt vor, wenn mehrere Täter unabhängig voneinander und ohne gemeinsamen Tatplan zur Verwirklichung desselben tatbestandlichen Erfolgs beitragen. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen…

  • |

    Ausschreibung zur Beobachtung

    Ausschreibung zur Beobachtung ist eine verdeckte Fahndungsmaßnahme, bei der eine Person oder ein Fahrzeug in polizeilichen Informationssystemen gespeichert wird, damit Feststellungen bei späteren Kontrollen unauffällig an die ausschreibende Stelle übermittelt werden. Erfasst werden können etwa Ort, Zeit, Begleitpersonen, Reiseziel oder mitgeführte Gegenstände. Die Maßnahme setzt eine Straftat von erheblicher Bedeutung, Tatsachen für weitere relevante Erkenntnisse…