Strafmilderung

Strafmilderung bezeichnet die gesetzliche oder richterliche Verringerung des Strafrahmens oder der konkret zu verhängenden Strafe zugunsten des Täters. Der Begriff gehört zum Strafrecht und beeinflusst Rechtsfolgen, Vollstreckung oder die Behandlung junger Täter. Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung. Seine Anwendung muss schuldangemessen, verhältnismäßig und am Einzelfall orientiert sein. Die genaue Abgrenzung ist für die rechtliche Bewertung bedeutsam. Die genaue Abgrenzung ist für die rechtliche Bewertung bedeutsam.

Rechtliche Bedeutung

Sie kann sich aus allgemeinen Vorschriften, besonderen Tatbeständen, Versuch, verminderter Schuldfähigkeit oder strafmildernden Umständen ergeben. Maßgeblich bleiben gesetzlicher Strafrahmen und schuldangemessene Strafzumessung.

Voraussetzungen und Folgen

Die konkrete rechtliche Bewertung hängt von Tat, Täterpersönlichkeit, gesetzlichen Voraussetzungen und Verhältnismäßigkeit ab. Das Gericht muss die maßgeblichen Umstände nachvollziehbar würdigen.

Beispiel

Bei einem Versuch sieht das Gesetz regelmäßig eine Strafmilderung gegenüber der vollendeten Tat vor.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Strafmilderung?

Der Begriff beeinflusst die Rechtsfolge, die strafrechtliche Behandlung oder das gerichtliche Verfahren.

Kommt es auf den Einzelfall an?

Ja. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen, die konkrete Tat und die persönlichen Umstände.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Prozessrecht, Strafe, Strafzumessung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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