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Funkzellenabfrage

Funkzellenabfrage ist die Erhebung von Verkehrsdaten sämtlicher Mobilfunkgeräte, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Funkzelle eingebucht haben. Sie soll unbekannte Tatverdächtige oder Kommunikationszusammenhänge bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung ermitteln. Weil regelmäßig Daten vieler Unbeteiligter erfasst werden, gelten Anforderungen an Tatverdacht, räumliche und zeitliche Begrenzung, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Die Maßnahme bedarf grundsätzlich richterlicher Anordnung; Datenverwendung, Kennzeichnung, Benachrichtigung und Löschung sind gesetzlich gebunden.

Rechtliche Bedeutung

Sie ist keine Inhaltsüberwachung, erlaubt aber weitreichende Rückschlüsse auf Aufenthaltsorte und Kontakte.

Voraussetzungen und Folgen

Anfragezeitraum und Funkzellen müssen präzise bestimmt sein. Die Erforschung muss sonst wesentlich erschwert oder aussichtslos sein.

Beispiel

Nach einer schweren Brandstiftung fragt die Staatsanwaltschaft richterlich begrenzt ab, welche Mobiltelefone zur Tatzeit in der Funkzelle am Tatort eingebucht waren.

Häufige Fragen

Werden Gesprächsinhalte erfasst?

Nein. Erhoben werden Verkehrsdaten, nicht der Inhalt von Gesprächen oder Nachrichten.

Sind Unbeteiligte betroffen?

Ja, typischerweise in großer Zahl; deshalb sind Begrenzung und Löschung besonders wichtig.

Wer ordnet die Abfrage an?

Grundsätzlich das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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