Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist eine Maßregel für Täter mit Hang zum übermäßigen Konsum berauschender Mittel, wenn Behandlung eine Aussicht auf Erfolg bietet. Der Begriff gehört zum Strafrecht und beeinflusst Rechtsfolgen, Vollstreckung oder die Behandlung junger Täter. Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung. Seine Anwendung muss schuldangemessen, verhältnismäßig und am Einzelfall orientiert sein. Die genaue Abgrenzung ist für die rechtliche Bewertung bedeutsam.

Rechtliche Bedeutung

Sie soll Behandlung und Rückfallvermeidung ermöglichen. Voraussetzungen, Dauer und Vollstreckungsreihenfolge richten sich nach § 64 StGB und den Vollstreckungsregeln.

Voraussetzungen und Folgen

Die konkrete rechtliche Bewertung hängt von Tat, Täterpersönlichkeit, gesetzlichen Voraussetzungen und Verhältnismäßigkeit ab. Das Gericht muss die maßgeblichen Umstände nachvollziehbar würdigen.

Beispiel

Ein suchtkranker Täter begeht wiederholt erhebliche Taten im Zusammenhang mit seinem Konsum und ist behandlungsfähig.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Unterbringung in einer Entziehungsanstalt?

Der Begriff beeinflusst die Rechtsfolge, die strafrechtliche Behandlung oder das gerichtliche Verfahren.

Kommt es auf den Einzelfall an?

Ja. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen, die konkrete Tat und die persönlichen Umstände.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Prozessrecht, Strafe, Strafzumessung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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