Jugendarrest
Jugendarrest ist ein Zuchtmittel des Jugendstrafrechts und bedeutet einen kurzfristigen Freiheitsentzug. Er kann als Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest verhängt werden. Der Arrest soll dem Jugendlichen das Unrecht seiner Tat eindringlich verdeutlichen, ohne Jugendstrafe zu sein. Seine Anordnung setzt voraus, dass eine weniger belastende Reaktion nicht ausreicht. Für die Anwendung sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Die Abgrenzung zu verwandten Begriffen ist besonders wichtig.
Rechtliche Bedeutung
Formen und Dauer regelt § 16 JGG. Zusätzlich kann unter engen Voraussetzungen Warnschussarrest angeordnet werden.
Voraussetzungen und Folgen
Die Anwendung richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Das Gericht muss die maßgeblichen Umstände feststellen, würdigen und seine Entscheidung nachvollziehbar begründen.
Beispiel
Ein Jugendlicher verbüßt wegen wiederholter Weisungsverstöße einen Kurzarrest von zwei Tagen.
Häufige Fragen
Welche Bedeutung hat Jugendarrest?
Der Begriff kann die strafrechtliche Rechtsfolge oder den Ablauf des Strafverfahrens maßgeblich beeinflussen.
Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?
Ja. Voraussetzungen und Folgen hängen von den gesetzlichen Regeln und den konkreten Umständen ab.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Prozessrecht, Strafe, Strafzumessung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.