Festlandsockel

Der Festlandsockel ist im Seevölkerrecht der Meeresboden und Meeresuntergrund jenseits des Küstenmeers, an dem der Küstenstaat ausschließliche souveräne Rechte zur Erforschung und Ausbeutung natürlicher Ressourcen besitzt. Diese Rechte bestehen kraft Rechts und bedürfen keiner Proklamation. Der äußere Rand richtet sich nach geologischen und rechtlichen Kriterien, mindestens grundsätzlich bis 200 Seemeilen. Die darüberliegende Wassersäule kann einen anderen Rechtsstatus besitzen.

Rechte des Küstenstaats

Der Küstenstaat darf insbesondere Bodenschätze und bodengebundene Arten nutzen. Ohne seine Zustimmung darf niemand den Festlandsockel ausbeuten. Schifffahrt und Überflug über dem Gebiet bleiben grundsätzlich unberührt.

Abgrenzung zur Wirtschaftszone

Die ausschließliche Wirtschaftszone erfasst auch Ressourcen der Wassersäule; der Festlandsockel betrifft Boden und Untergrund. Beide Regime gehören zum Seevölkerrecht. Weitere Bezüge bestehen zur Hohen See und zum Völkergewohnheitsrecht.

Beispiel

Ein Unternehmen möchte außerhalb des Küstenmeers Erdgas aus dem Meeresboden fördern. Liegt die Stelle auf dem Festlandsockel eines Küstenstaats, ist dessen Zustimmung erforderlich.

FAQ

Gehört der Festlandsockel zum Staatsgebiet?

Nein. Es bestehen begrenzte, ausschließliche Nutzungsrechte.

Kann er über 200 Seemeilen hinausreichen?

Ja, wenn die Voraussetzungen des Seerechtsübereinkommens erfüllt und die äußeren Grenzen ordnungsgemäß bestimmt sind.

Dürfen andere Staaten Kabel verlegen?

Grundsätzlich ja, unter Beachtung der Rechte des Küstenstaats. Verfassungsrechtliche Einordnung bietet das-grundgesetz.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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