Grundrechtsverletzung

Eine Grundrechtsverletzung liegt vor, wenn staatliches Handeln in den Schutzbereich eines Grundrechts eingreift und dieser Eingriff verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist. Sie setzt damit grundsätzlich einen geschützten Lebensbereich, eine staatliche Beeinträchtigung und das Fehlen einer wirksamen Rechtfertigung voraus.

Was bedeutet Grundrechtsverletzung?

Grundrechte schützen den Bürger gegenüber der öffentlichen Gewalt. Nicht jede Belastung durch den Staat ist jedoch automatisch verfassungswidrig. Viele Grundrechte dürfen unter bestimmten Voraussetzungen durch Gesetz eingeschränkt werden.

Eine Grundrechtsverletzung ist gegeben, wenn der Staat die verfassungsrechtlichen Grenzen eines Eingriffs überschreitet. Sie kann durch Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung oder staatliches Unterlassen entstehen.

Wie wird eine Grundrechtsverletzung geprüft?

Schutzbereich

Zunächst muss der persönliche und sachliche Schutzbereich des Grundrechts eröffnet sein. Der persönliche Schutzbereich bestimmt, wer geschützt ist. Der sachliche Schutzbereich beschreibt das geschützte Verhalten oder Rechtsgut.

Eingriff

Danach ist zu prüfen, ob die öffentliche Gewalt den geschützten Bereich beeinträchtigt. Ein Eingriff kann durch Verbot, Gebot, Sanktion oder andere staatliche Maßnahmen erfolgen. Auch mittelbare oder faktische Beeinträchtigungen können unter bestimmten Voraussetzungen genügen.

Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Ein Eingriff verletzt das Grundrecht nur, wenn er nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Er benötigt regelmäßig eine zulässige gesetzliche Grundlage. Außerdem müssen insbesondere Zuständigkeit, Verfahren, Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Besondere Bedeutung hat die Verhältnismäßigkeit. Die staatliche Maßnahme muss einem legitimen Zweck dienen, zur Zweckerreichung geeignet und erforderlich sowie im engeren Sinne angemessen sein. Scheitert die Maßnahme an einer dieser Stufen, ist der Eingriff unverhältnismäßig und damit grundsätzlich verfassungswidrig.

Grundrechtsverletzung durch Gerichte

Ein fachgerichtlicher Rechtsfehler ist nicht automatisch eine Grundrechtsverletzung. Das Bundesverfassungsgericht prüft keine vollständige neue Anwendung des einfachen Rechts. Verfassungsrechtlich erheblich wird ein Fehler insbesondere dann, wenn das Gericht Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts grundsätzlich verkennt oder Verfahrensgrundrechte verletzt.

Grundrechtsverletzung durch Unterlassen

Grundrechte enthalten nicht nur Abwehrrechte. Aus ihnen können auch staatliche Schutzpflichten folgen. Unterlässt der Staat notwendige Schutzmaßnahmen, kann darin eine Grundrechtsverletzung liegen. Dem Gesetzgeber steht bei der Ausgestaltung solcher Schutzmaßnahmen jedoch regelmäßig ein weiter Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu.

Bedeutung für die Verfassungsbeschwerde

Mit der Verfassungsbeschwerde kann der Beschwerdeführer eine Verletzung eigener Grundrechte oder grundrechtsgleicher Rechte geltend machen. Für die Zulässigkeit muss die Verletzung zunächst möglich erscheinen und substantiiert dargelegt werden. Ob sie tatsächlich vorliegt, ist eine Frage der Begründetheit.

Beispiele

  • Ein Versammlungsverbot greift in die Versammlungsfreiheit ein und ist unverhältnismäßig.
  • Eine Wohnungsdurchsuchung erfolgt ohne ausreichende gesetzliche oder tatsächliche Grundlage.
  • Ein Gericht übergeht entscheidungserheblichen Vortrag und verletzt rechtliches Gehör.

Häufige Fragen

Ist jeder Grundrechtseingriff eine Grundrechtsverletzung?

Nein. Ein Eingriff kann verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein.

Können Privatpersonen Grundrechte verletzen?

Grundrechte binden unmittelbar grundsätzlich die staatliche Gewalt. Im Privatrecht beeinflussen sie die Auslegung und Anwendung des Rechts durch die Gerichte.

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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