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Einfacher Gesetzesvorbehalt

Ein einfacher Gesetzesvorbehalt erlaubt die Beschränkung eines Grundrechts durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes, ohne dem Gesetzgeber zusätzliche besondere Voraussetzungen für den Regelungszweck vorzugeben. Trotzdem ist die Beschränkungsbefugnis nicht unbegrenzt. Das Gesetz muss formell und materiell verfassungsgemäß sein, insbesondere Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Gleichheit, Wesensgehalt und gegebenenfalls das Zitiergebot beachten.

Abgrenzung

Beim qualifizierten Gesetzesvorbehalt nennt die Verfassung zusätzliche Zwecke, Situationen oder Mittel. Der einfache Vorbehalt formuliert nur, dass oder wie durch Gesetz beschränkt werden darf. Er ist eine Form der Grundrechtsschranke.

Schranken-Schranken

Der Gesetzgeber bleibt an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und weitere Verfassungsnormen gebunden. Auch eine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung kann erforderlich sein.

Beispiel

Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG erlaubt Eingriffe in körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person aufgrund eines Gesetzes. Eine konkrete Zwangsmaßnahme benötigt daher eine gesetzliche Grundlage und muss verhältnismäßig sein.

FAQ

Genügt irgendein Gesetz?

Nein. Es muss zuständigkeits-, verfahrens- und inhaltsgemäß zustande gekommen sein.

Was bedeutet „aufgrund eines Gesetzes“?

Eine Behörde darf auf Basis einer gesetzlichen Ermächtigung handeln.

Wo finden sich die Grundrechte?

Im Grundgesetz und erläutert auf das-grundgesetz.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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