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Grundrechtskollision

Eine Grundrechtskollision entsteht, wenn die Ausübung oder der Schutz eines Grundrechts die geschützte Freiheit oder Rechtsposition eines anderen beeinträchtigt. Keine Position genießt allein wegen ihrer Grundrechtsqualität automatisch Vorrang. Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichte müssen einen schonenden Ausgleich herstellen, der beiden Rechten möglichst weitgehend Wirksamkeit verschafft. Maßgeblich sind die konkreten Umstände, die Intensität der Beeinträchtigungen und die verfassungsrechtliche Bedeutung der betroffenen Güter.

Praktische Konkordanz

Kollidierende Verfassungsgüter werden durch praktische Konkordanz aufeinander bezogen. Das unterscheidet sich von einer Grundrechtskonkurrenz, bei der mehrere Grundrechte dieselbe Person schützen können.

Mehrpolige Konstellationen

Typisch sind Konflikte zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht oder zwischen Religionsfreiheit und staatlichem Bildungsauftrag. Die Abwägung darf kein Grundrecht vorschnell verdrängen.

Beispiel

Eine Zeitung berichtet kritisch über das Privatleben eines Politikers. Das Gericht muss Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht anhand Informationsinteresse, Wahrheitsgehalt und Privatsphäre abwägen.

FAQ

Hat die Menschenwürde denselben Abwägungsstatus?

Nein. Die Menschenwürde ist unantastbar und nicht wie ein gewöhnliches Freiheitsrecht abwägbar.

Entscheidet immer ein Gericht?

Nein. Schon Gesetzgeber und Behörden müssen kollidierende Rechte ausgleichen.

Wo gibt es weitere Erläuterungen?

Auf grundrechte-faq.de und das-grundgesetz.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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