Verfassungswidrigkeit

Ein staatlicher Hoheitsakt ist verfassungswidrig, wenn er gegen das Grundgesetz oder eine sonst maßgebliche Verfassung verstößt. Verfassungswidrig können insbesondere Gesetze, Urteile und Verwaltungsakte sein. Der Verstoß kann das Verfahren, die Zuständigkeit oder den Inhalt der Maßnahme betreffen. Ob und mit welchen Folgen Verfassungswidrigkeit festgestellt wird, richtet sich nach dem jeweils vorgesehenen Verfahren und der zuständigen gerichtlichen Kontrolle. Nicht jeder Rechtsfehler ist zugleich ein Verfassungsverstoß.

Formelle und materielle Verfassungswidrigkeit

Formelle Verfassungswidrigkeit liegt vor, wenn etwa Zuständigkeit, Verfahren oder Form nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Materielle Verfassungswidrigkeit betrifft den Inhalt einer Regelung, beispielsweise einen Verstoß gegen ein Grundrecht oder ein Staatsstrukturprinzip.

Feststellung und Folgen

Das Bundesverfassungsgericht prüft Verfassungsverstöße unter anderem im Rahmen der Verfassungsbeschwerde und der Normenkontrolle. Bei Gesetzen reichen die möglichen Folgen von der Unvereinbarerklärung bis zur Nichtigkeit. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen enthält das Grundgesetz.

Beispiel

Ein Gesetz kann materiell verfassungswidrig sein, wenn es ohne ausreichende Rechtfertigung unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit eingreift.

Häufige Fragen

Ist jeder rechtswidrige Verwaltungsakt verfassungswidrig?

Nein. Ein Verstoß gegen einfaches Recht ist nicht automatisch ein Verfassungsverstoß.

Wer darf ein Gesetz für nichtig erklären?

Die verbindliche Nichtigerklärung eines Gesetzes ist grundsätzlich den dafür zuständigen Verfassungsgerichten vorbehalten.

Verwandte Begriffe

Verfassungsmäßige Ordnung, Verfassungsbeschwerde, Normenkontrolle, Grundrechtsverletzung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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