|

Sekundäre Darlegungslast

Sekundäre Darlegungslast ist eine von der Rechtsprechung entwickelte prozessuale Mitwirkungspflicht der nicht primär darlegungsbelasteten Partei. Sie greift ein, wenn die beweisbelastete Partei außerhalb des maßgeblichen Geschehens steht und keine nähere Kenntnis besitzt, während der Gegner die entscheidenden Umstände kennt und ihm nähere Angaben zumutbar sind. Der Gegner muss dann konkret erklären, was geschehen ist. Die sekundäre Darlegungslast kehrt die eigentliche Beweislast grundsätzlich nicht um.

Rechtliche Bedeutung

Sie soll ein Informationsgefälle ausgleichen und substanzlose Bestreitungen verhindern. Umfang und Zumutbarkeit hängen vom Einzelfall ab.

Voraussetzungen und Folgen

Ein Anschlussinhaber wird wegen einer Urheberrechtsverletzung verklagt. Er weiß, welche Familienmitglieder Zugang hatten, während der Rechteinhaber diese internen Umstände nicht kennen kann.

Beispiel

Die primär belastete Partei muss zunächst greifbare Anhaltspunkte vortragen. Genügt der Gegner seiner Erklärungspflicht nicht, kann das Vorbringen als zugestanden gelten.

Häufige Fragen

Wann entsteht die sekundäre Darlegungslast?

Bei erheblichem Wissensgefälle und zumutbarer Aufklärungsmöglichkeit des Prozessgegners.

Muss der Gegner Nachforschungen anstellen?

Nur in dem Umfang, den Rechtsprechung und Zumutbarkeit im konkreten Verhältnis verlangen.

Ändert sich die Beweislast?

Grundsätzlich nein; die primäre Partei behält regelmäßig das Risiko der Nichterweislichkeit.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Prozessvoraussetzungen

    Prozessvoraussetzungen sind die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Gericht in einem Verfahren sachlich entscheiden darf. Dazu können insbesondere Gerichtsbarkeit, Zuständigkeit, ordnungsgemäße Klageerhebung, Partei- und Prozessfähigkeit, Prozessführungsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis gehören. Welche Voraussetzungen gelten, richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung. Fehlt eine unverzichtbare Prozessvoraussetzung, ist die Klage regelmäßig unzulässig, ohne dass das Gericht ihre materielle…

  • Enterbung

    Enterbung ist der Ausschluss eines gesetzlichen Erben von der Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen. Der Erblasser kann dazu im Testament oder Erbvertrag ausdrücklich bestimmen, dass eine Person nicht Erbe werden soll, oder sein Vermögen vollständig anderen Erben zuweisen. Nahe Angehörige verlieren dadurch zwar ihre Erbenstellung, können aber häufig weiterhin den Pflichtteil als Geldanspruch…

  • |

    Richtervorlage

    Eine Richtervorlage ist die Vorlage eines Gerichts an ein Verfassungsgericht, damit dieses eine verfassungsrechtliche Frage verbindlich entscheidet. Besonders bedeutsam ist die Vorlage nach Artikel 100 Absatz 1 GG: Hält ein Gericht ein entscheidungserhebliches Gesetz für verfassungswidrig, setzt es sein Verfahren aus und legt die Frage dem zuständigen Verfassungsgericht vor. Das Fachgericht darf ein nachkonstitutionelles Gesetz…

  • | |

    CILFIT-Doktrin

    CILFIT-Doktrin bezeichnet die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu den Ausnahmen von der Vorlagepflicht letztinstanzlicher nationaler Gerichte nach Artikel 267 Absatz 3 AEUV. Eine Vorlage kann unterbleiben, wenn die Frage nicht entscheidungserheblich, bereits geklärt oder so eindeutig ist, dass kein vernünftiger Zweifel bleibt. Dabei sind Eigenheiten, Mehrsprachigkeit, Zusammenhang und Entwicklungsstand des Unionsrechts sowie mögliche divergierende Gerichtsauffassungen…

  • |

    Staatsanwaltschaft

    Die Staatsanwaltschaft ist eine Justizbehörde, die Straftaten verfolgt und im Strafverfahren die öffentliche Klage vertritt. Sie leitet grundsätzlich das Ermittlungsverfahren, veranlasst Ermittlungsmaßnahmen und entscheidet nach dessen Abschluss über Anklage, Strafbefehl oder Einstellung. Dabei muss sie belastende und entlastende Umstände gleichermaßen ermitteln. Ihre Aufgaben und Stellung ergeben sich vor allem aus der Strafprozessordnung und dem Gerichtsverfassungsgesetz….