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Familienexistenzminimum

Das Familienexistenzminimum bezeichnet den verfassungsrechtlich von der Einkommensteuer freizustellenden notwendigen Lebensbedarf des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Kinder. Es umfasst insbesondere den sächlichen Mindestbedarf sowie Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Seine Herleitung verbindet Menschenwürde, Sozialstaatsprinzip, Gleichheitssatz und den Schutz von Ehe und Familie. Umgesetzt wird die Freistellung vor allem durch Kinderfreibeträge oder Kindergeld im Rahmen der Günstigerprüfung. Die Bemessung muss realitätsgerecht und regelmäßig aktualisiert werden.

Rechtliche Einordnung

Das Familienexistenzminimum erweitert das persönliche Existenzminimum um zwingende Unterhalts- und Kinderbedarfe. Es ist Kern des subjektiven Nettoprinzips.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Die steuerliche Entlastung muss den notwendigen Bedarf jedes berücksichtigungsfähigen Kindes erreichen. Kindergeld und Freibeträge werden gesetzlich aufeinander abgestimmt.

Verfassungsrechtliche Bedeutung

Art. 6 Abs. 1 GG verbietet eine sachwidrige Benachteiligung von Familien. Zusammen mit Art. 1, Art. 3 und Art. 20 GG folgt die Pflicht zur Freistellung existenznotwendiger Familienaufwendungen.

Beispiel

Bei Eltern prüft das Finanzamt, ob das gezahlte Kindergeld oder die Wirkung der Kinderfreibeträge günstiger ist, damit der notwendige Kindesbedarf steuerlich verschont bleibt.

Häufige Fragen

Gehört nur Nahrung und Wohnen dazu?

Nein. Auch Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf wird verfassungsrechtlich berücksichtigt.

Wie erfolgt die Entlastung?

Durch Kindergeld und Kinderfreibeträge im System der Günstigerprüfung.

Muss der Betrag angepasst werden?

Ja. Die Bemessung muss die aktuelle Bedarfs- und Kostenentwicklung berücksichtigen.

Weiterführende Hinweise

Siehe Kinderfreibetrag, Kindergeld, Günstigerprüfung und elterliche Unterhaltspflicht. Als weiterführende Quellen eignen sich steuerrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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