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Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag ist ein einkommensteuerlicher Freibetrag, der das sächliche Existenzminimum eines Kindes bei den Eltern steuerfrei stellt. Ergänzt wird er durch den Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. Im Rahmen der Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt die steuerliche Wirkung der Freibeträge mit dem Kindergeld. Verfassungsrechtlich schützt die Regelung das Familienexistenzminimum und verwirklicht Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 sowie das Sozialstaatsprinzip.

Rechtliche Einordnung

Der Kinderfreibetrag ist Teil des Familienleistungsausgleichs. Er mindert das zu versteuernde Einkommen und wird grundsätzlich zwischen den Eltern aufgeteilt.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Voraussetzungen, Übertragung und zeitanteilige Berücksichtigung richten sich nach dem Einkommensteuergesetz. Die Günstigerprüfung erfolgt regelmäßig von Amts wegen.

Verfassungsrechtliche Bedeutung

Der notwendige Kindesbedarf darf nicht besteuert werden. Der Gesetzgeber muss die Freibeträge realitätsgerecht bemessen und Familien gleichheitsgerecht behandeln.

Beispiel

Übersteigt die Steuerersparnis aus Kinderfreibeträgen das erhaltene Kindergeld, berücksichtigt das Finanzamt die Freibeträge und rechnet das Kindergeld nach den gesetzlichen Regeln an.

Häufige Fragen

Erhält jeder Elternteil den vollen Freibetrag?

Grundsätzlich wird er hälftig zugeordnet; Übertragungen sind unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

Gibt es Freibetrag und Kindergeld nebeneinander?

Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch und vermeidet eine doppelte Entlastung.

Was wird geschützt?

Das sächliche Existenzminimum sowie Betreuung, Erziehung und Ausbildung des Kindes.

Weiterführende Hinweise

Siehe Kindergeld, Günstigerprüfung, Familienexistenzminimum und Freibetrag. Weiterführend informieren steuerrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de, europarecht-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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