| | |

Kommunale Verfassungsbeschwerde

Die kommunale Verfassungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf von Gemeinden und Gemeindeverbänden zum Bundesverfassungsgericht. Nach Artikel 93 Absatz 1 Nummer 4b GG können sie geltend machen, durch ein Gesetz in ihrem Recht auf Selbstverwaltung aus Artikel 28 Absatz 2 GG verletzt zu sein. Gegen Landesgesetze ist sie nur zulässig, soweit nicht eine Beschwerde zum Landesverfassungsgericht eröffnet ist. Prüfungsmaßstab ist die kommunale Selbstverwaltungsgarantie, nicht der allgemeine Grundrechtskatalog.

Rechtliche Einordnung

Sie schützt die verfassungsrechtlich garantierte Eigenverantwortung kommunaler Gebietskörperschaften gegenüber gesetzlichen Eingriffen.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Voraussetzungen

Beschwerdeführer muss eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband sein; angegriffen wird ein Gesetz, das möglicherweise die Selbstverwaltungsgarantie verletzt.

Rechtsfolgen

Bei Erfolg stellt das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit oder Nichtigkeit der gesetzlichen Regelung fest, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Beispiel

Ein Bundesgesetz entzieht Gemeinden ohne tragfähigen Grund eine bislang eigenverantwortlich wahrgenommene örtliche Aufgabe.

Häufige Fragen

Können einzelne Bürger diesen Rechtsbehelf nutzen?

Nein. Er steht Gemeinden und Gemeindeverbänden zu.

Sind Grundrechte Prüfungsmaßstab?

Maßgeblich ist grundsätzlich Artikel 28 Absatz 2 GG.

Ist jedes Landesgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht angreifbar?

Nein. Eine landesverfassungsgerichtliche Beschwerdemöglichkeit kann vorrangig sein.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Verfassungsbeschwerde, Bundesverfassungsgericht, Beschwerdebefugnis. Als weiterführende, nicht werbliche Quellen dienen anwalt-verfassungsbeschwerde.de, grundrechte-faq.de und Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Kanzlerdemokratie

    Kanzlerdemokratie bezeichnet eine politikwissenschaftliche Bezeichnung für ein Regierungssystem mit besonders prägender Stellung des Bundeskanzlers. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff prägt damit…

  • |

    Übernachtungsteuer

    Die Übernachtungsteuer ist eine kommunale Steuer, die an entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben anknüpft. Sie wird häufig als örtliche Aufwandsteuer eingeordnet und durch kommunale Satzung geregelt. Steuerpflicht, Befreiungen und Erhebungsverfahren unterscheiden sich nach Gemeinde. In der Praxis können etwa beruflich veranlasste Übernachtungen oder bestimmte Personengruppen ausgenommen sein, wenn die Satzung dies vorsieht. Funktion und Voraussetzungen Der…

  • |

    Delegierter Rechtsakt

    Delegierter Rechtsakt ist ein nichtgesetzgeberischer Rechtsakt der Europäischen Kommission nach Artikel 290 AEUV, der nicht wesentliche Vorschriften eines Gesetzgebungsakts ergänzt oder ändert. Der zugrunde liegende Gesetzgebungsakt muss Ziele, Inhalt, Umfang und Dauer der Übertragung ausdrücklich festlegen. Europäisches Parlament und Rat behalten politische Kontrolle: Sie können die Übertragung widerrufen oder das Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts durch…

  • |

    Vereinigungsfreiheit

    Die Vereinigungsfreiheit schützt nach Art. 9 Abs. 1 GG das Recht aller Deutschen, Vereine und Gesellschaften zu bilden, ihnen beizutreten, in ihnen tätig zu sein und ihnen fernzubleiben oder sie zu verlassen. Geschützt sind freiwillige, auf gewisse Dauer angelegte Zusammenschlüsse mit gemeinsamer Zweckverfolgung und organisierter Willensbildung. Art. 9 Abs. 2 GG erlaubt Verbote nur aus…

  • | | |

    Vertretung vor dem EGMR

    Vertretung vor dem EGMR betrifft die Befugnis und Pflicht, einen Beschwerdeführer im Verfahren durch einen Rechtsanwalt oder eine andere zugelassene Person vertreten zu lassen. Das erste Beschwerdeformular kann grundsätzlich selbst eingereicht werden. Nach Zustellung der Beschwerde an den Vertragsstaat verlangt der Gerichtshof regelmäßig eine anwaltliche Vertretung. Der Vertreter muss zur Berufsausübung in einem Vertragsstaat berechtigt…

  • Vorbehalt des Gesetzes

    Der Vorbehalt des Gesetzes bedeutet, dass staatliches Handeln in bestimmten Bereichen einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Insbesondere belastende Eingriffe in Grundrechte dürfen grundsätzlich nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Funktion Der Vorbehalt des Gesetzes sichert die demokratische Legitimation staatlicher Eingriffe und bindet die Verwaltung an Entscheidungen des Parlaments. Praktisch zeigt er sich im Erfordernis einer Ermächtigungsgrundlage. Reichweite…