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Delegierter Rechtsakt

Delegierter Rechtsakt ist ein nichtgesetzgeberischer Rechtsakt der Europäischen Kommission nach Artikel 290 AEUV, der nicht wesentliche Vorschriften eines Gesetzgebungsakts ergänzt oder ändert. Der zugrunde liegende Gesetzgebungsakt muss Ziele, Inhalt, Umfang und Dauer der Übertragung ausdrücklich festlegen. Europäisches Parlament und Rat behalten politische Kontrolle: Sie können die Übertragung widerrufen oder das Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts durch fristgerechten Einwand verhindern.

Rechtliche Einordnung

Delegierte Rechtsakte entlasten den Gesetzgeber bei technischen oder wandelbaren Einzelheiten. Wesentliche Elemente eines Regelungsbereichs müssen im Gesetzgebungsakt selbst verbleiben.

Voraussetzungen und Bedeutung

Prüfungsmaßstab

Zu prüfen sind eine wirksame Delegationsklausel, Einhaltung ihrer Grenzen, nicht wesentlicher Regelungsinhalt, Verfahrensanforderungen sowie Kontrollrechte von Parlament und Rat.

Rechtsfolge

Der Rechtsakt gilt nur, wenn kein wirksamer Einwand erhoben wird und die Delegation fortbesteht. Eine Kompetenzüberschreitung kann zur Nichtigerklärung führen.

Beispiel

Eine EU-Verordnung legt Grundpflichten für Produktsicherheit fest und ermächtigt die Kommission, technische Anhänge an neue wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen.

Häufige Fragen

Ist ein delegierter Rechtsakt ein Gesetzgebungsakt?

Nein. Er ist ausdrücklich ein nichtgesetzgeberischer Rechtsakt.

Darf die Kommission wesentliche Regeln ändern?

Nein. Wesentliche Elemente bleiben dem Unionsgesetzgeber vorbehalten.

Wer kontrolliert die Kommission?

Europäisches Parlament und Rat können nach der Delegationsklausel Einwände erheben oder die Übertragung widerrufen.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: EU-Verordnung, Sekundärrecht der Europäischen Union, Europarecht. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten europarecht-faq.de und die konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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