Mindestlohn

Der Mindestlohn ist die gesetzlich festgelegte untere Grenze des Arbeitsentgelts, die grundsätzlich für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde gezahlt werden muss. Der allgemeine Mindestlohn gilt für die meisten Arbeitnehmer und wird regelmäßig angepasst. Daneben können höhere Branchenmindestlöhne oder tarifliche Mindestentgelte bestehen. Vereinbarungen, die den zwingenden Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung unzulässig beschränken, sind grundsätzlich unwirksam. Für einzelne Personengruppen und Tätigkeiten gelten gesetzliche Ausnahmen.

Anspruch und Berechnung

Anspruchsgrundlage ist das Mindestlohngesetz. Für die Prüfung wird die im Abrechnungszeitraum gezahlte anrechenbare Vergütung den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden gegenübergestellt. Nicht jede Zahlung des Arbeitgebers ist anrechenbar.

Arbeitszeit und Dokumentation

Der Anspruch umfasst auch vergütungspflichtige Überstunden. In bestimmten Branchen und Beschäftigungsformen bestehen besondere Aufzeichnungspflichten. Der Arbeitgeber muss den Mindestlohn spätestens zum gesetzlich bestimmten Zeitpunkt zahlen.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer arbeitet einschließlich angeordneter Überstunden 180 Stunden im Monat. Die anrechenbare Bruttovergütung muss geteilt durch 180 mindestens den jeweils geltenden gesetzlichen Stundenlohn erreichen.

Häufige Fragen

Gilt der Mindestlohn auch in der Probezeit?

Ja. Eine vereinbarte Probezeit beseitigt den Anspruch grundsätzlich nicht.

Gilt er für Auszubildende?

Für Auszubildende gilt nicht der allgemeine Mindestlohn, sondern die besondere Mindestausbildungsvergütung.

Verwandte Begriffe

Arbeitsvertrag, Vergütung, Überstunden, Arbeitszeit, Tarifvertrag.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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