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Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Ausgleich für den finanziellen Nachteil des Darlehensgebers, wenn ein festverzinsliches Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung zurückgezahlt wird. Bei Verbraucherdarlehen ist sie nur unter gesetzlichen Voraussetzungen zulässig und auf den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden begrenzt. Für allgemeine Verbraucherdarlehen enthält § 502 BGB feste Höchstgrenzen; bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen wird der konkrete Zins- und Wiederanlageschaden nach anerkannten Methoden berechnet.

Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruch setzt grundsätzlich voraus, dass der Darlehensnehmer ein festverzinsliches Darlehen vorzeitig zurückzahlt und der Bank dadurch ein ersatzfähiger Schaden entsteht. Er entfällt in gesetzlich geregelten Fällen, etwa wenn die Rückzahlung aus einer zur Sicherung bestimmten Versicherung erfolgt oder wesentliche Vertragsangaben unzureichend sind.

Höchstgrenzen

Bei einem allgemeinen Verbraucherdarlehen beträgt die Entschädigung höchstens ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, bei einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr höchstens 0,5 Prozent. Sie darf niemals höher sein als die bis zum Vertragsende noch anfallenden Sollzinsen.

Immobilienfinanzierung

Bei einem Immobiliardarlehen gelten die Prozentgrenzen nicht. Die Bank muss ersparte Risiko- und Verwaltungskosten abziehen und vertragliche Sondertilgungsrechte berücksichtigen. Nach zehn Jahren kann ein Darlehensnehmer unter den Voraussetzungen des § 489 BGB häufig entschädigungsfrei kündigen.

Beispiel

Ein Verbraucher zahlt einen Ratenkredit mit noch acht Monaten Laufzeit vollständig zurück. Die Bank darf höchstens 0,5 Prozent des Rückzahlungsbetrags und nicht mehr als die verbleibenden Sollzinsen verlangen.

Häufige Fragen

Fällt sie bei variablem Zins an?

Regelmäßig nicht wie bei einer festen Zinsbindung; Kündigungsregeln sind gesondert zu prüfen.

Müssen Sondertilgungen berücksichtigt werden?

Ja. Vertraglich mögliche Tilgungen mindern den ersatzfähigen Schaden.

Kann eine Berechnung überprüft werden?

Ja. Rechenweg, Parameter und gesetzliche Ausschlussgründe müssen nachvollziehbar sein.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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