Fortdauernde Völkerrechtsverletzung
Eine fortdauernde Völkerrechtsverletzung liegt vor, wenn ein staatliches Verhalten über einen Zeitraum hinweg andauert und währenddessen einer bestehenden internationalen Verpflichtung widerspricht. Nach Artikel 14 der ILC-Artikel erstreckt sich die Verletzung auf die gesamte Dauer dieser Unvereinbarkeit. Sie ist von einem abgeschlossenen Rechtsverstoß mit lediglich fortwirkenden Folgen zu unterscheiden. Die Einordnung beeinflusst unter anderem die Pflicht zur Beendigung und zeitliche Zuständigkeitsfragen. Nicht jede anhaltende wirtschaftliche oder persönliche Folge macht einen früheren Verstoß selbst fortdauernd.
Verhalten und Folgen auseinanderhalten
Entscheidend sind der Inhalt der verletzten Pflicht und das weiterhin zurechenbare Verhalten. Eine fortdauernde rechtswidrige Festhaltung kann anders zu beurteilen sein als ein abgeschlossener Eingriff mit bleibendem Vermögensverlust. Sonderregeln des jeweiligen Vertrags bleiben maßgeblich.
Beispiel
Ein Staat hält einen Menschen entgegen einer internationalen Verpflichtung weiter fest. Solange die rechtswidrige Festhaltung besteht, kann die Verletzung andauern. Ein Jahre später fortbestehender Einkommensverlust genügt für sich allein dagegen nicht.
FAQ
Sind alle Dauerschäden fortdauernde Verstöße?
Nein. Fortwirkende Folgen und fortdauerndes Verhalten sind verschieden.
Wann endet die Verletzung?
Wenn das Verhalten endet oder wieder mit der einschlägigen Pflicht übereinstimmt.
Ist damit jeder ältere Fall gerichtlich überprüfbar?
Nein. Zeitliche Zuständigkeit und weitere Voraussetzungen bleiben gesondert zu prüfen.
Verwandte Begriffe
Völkerrechtswidrige Handlung · Staatenverantwortlichkeit · Zurechnung im Völkerrecht · Reparation · Fortdauernde Verletzung
Quellen und weiterführende Informationen
ILC-Artikel zur Staatenverantwortlichkeit · Artikel 25 GG und allgemeine Regeln des Völkerrechts
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.