Prozesskostenhilfe vor dem EGMR
Prozesskostenhilfe vor dem EGMR ist eine finanzielle Unterstützung für einen mittellosen Beschwerdeführer, wenn anwaltliche Vertretung oder Verfahrensführung nach Zustellung der Beschwerde an den betroffenen Staat erforderlich wird. Sie wird nicht automatisch und regelmäßig nicht für die anfängliche Einreichung des Beschwerdeformulars gewährt. Maßgeblich sind Bedürftigkeit und die Erforderlichkeit einer geordneten Rechtspflege. Die bewilligten Pauschalen decken tatsächliche Anwalts- und Übersetzungskosten häufig nur teilweise.
Rechtliche Einordnung
Die Unterstützung soll effektive Verfahrensbeteiligung ermöglichen, ohne ein allgemeines kostenloses Beratungsangebot vor Einleitung des Straßburger Verfahrens zu schaffen.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Voraussetzungen
Erforderlich sind regelmäßig die Zustellung an den Vertragsstaat, hinreichende Bedürftigkeit und die Notwendigkeit der Hilfe für eine sachgerechte Verfahrensführung.
Rechtsfolgen
Bei Bewilligung übernimmt der Europarat bestimmte Kosten nach festgelegten Sätzen; weitergehende Kosten können beim Beschwerdeführer verbleiben.
Beispiel
Nach Kommunikation einer komplexen Beschwerde beantragt ein einkommensloser Beschwerdeführer Unterstützung für anwaltliche Schriftsätze und Übersetzungen.
Häufige Fragen
Gibt es Hilfe schon für das erste Formular?
Regelmäßig nein.
Wer entscheidet über die Bewilligung?
Der Gerichtshof entscheidet nach seinen Verfahrensregeln.
Werden alle tatsächlichen Kosten ersetzt?
Nicht zwingend; die Unterstützung erfolgt nach festgelegten Sätzen.
Weiterführende Hinweise
Passende Wörterbuchartikel: Individualbeschwerde zum EGMR, Große Kammer des EGMR, Gerechte Entschädigung. Als weiterführende, nicht werbliche Quellen dienen anwalt-menschenrechtsbeschwerde.de und Europäische Menschenrechtskonvention.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.