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Prozesskostenhilfe vor dem EGMR

Prozesskostenhilfe vor dem EGMR ist eine finanzielle Unterstützung für einen mittellosen Beschwerdeführer, wenn anwaltliche Vertretung oder Verfahrensführung nach Zustellung der Beschwerde an den betroffenen Staat erforderlich wird. Sie wird nicht automatisch und regelmäßig nicht für die anfängliche Einreichung des Beschwerdeformulars gewährt. Maßgeblich sind Bedürftigkeit und die Erforderlichkeit einer geordneten Rechtspflege. Die bewilligten Pauschalen decken tatsächliche Anwalts- und Übersetzungskosten häufig nur teilweise.

Rechtliche Einordnung

Die Unterstützung soll effektive Verfahrensbeteiligung ermöglichen, ohne ein allgemeines kostenloses Beratungsangebot vor Einleitung des Straßburger Verfahrens zu schaffen.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Voraussetzungen

Erforderlich sind regelmäßig die Zustellung an den Vertragsstaat, hinreichende Bedürftigkeit und die Notwendigkeit der Hilfe für eine sachgerechte Verfahrensführung.

Rechtsfolgen

Bei Bewilligung übernimmt der Europarat bestimmte Kosten nach festgelegten Sätzen; weitergehende Kosten können beim Beschwerdeführer verbleiben.

Beispiel

Nach Kommunikation einer komplexen Beschwerde beantragt ein einkommensloser Beschwerdeführer Unterstützung für anwaltliche Schriftsätze und Übersetzungen.

Häufige Fragen

Gibt es Hilfe schon für das erste Formular?

Regelmäßig nein.

Wer entscheidet über die Bewilligung?

Der Gerichtshof entscheidet nach seinen Verfahrensregeln.

Werden alle tatsächlichen Kosten ersetzt?

Nicht zwingend; die Unterstützung erfolgt nach festgelegten Sätzen.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Individualbeschwerde zum EGMR, Große Kammer des EGMR, Gerechte Entschädigung. Als weiterführende, nicht werbliche Quellen dienen anwalt-menschenrechtsbeschwerde.de und Europäische Menschenrechtskonvention.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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