| | |

Fortdauernde Verletzung

Eine fortdauernde Verletzung liegt im Rechtsschutzsystem der EMRK vor, wenn ein staatlich zurechenbarer Zustand über einen längeren Zeitraum hinweg ununterbrochen gegen ein Konventionsrecht verstößt. Sie ist besonders für die zeitliche Zuständigkeit des EGMR und den Beginn der Viermonatsfrist bedeutsam. Von bloßen fortwirkenden Folgen eines abgeschlossenen Ereignisses ist sie zu unterscheiden. Nur ein gegenwärtig fortbestehender rechtswidriger Zustand kann die maßgeblichen Fristen laufend beeinflussen.

Rechtliche Einordnung

Das Konzept verhindert, dass ein weiterhin bestehender konventionswidriger Zustand allein wegen seines frühen Beginns jeder Straßburger Kontrolle entzogen ist.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Voraussetzungen

Erforderlich ist eine kontinuierliche staatliche Lage oder Unterlassung; bloße spätere Nachteile eines einmaligen abgeschlossenen Akts genügen nicht.

Rechtsfolgen

Bei echter Fortdauer kann die zeitliche Zuständigkeit eröffnet bleiben und die Beschwerdefrist erst mit Beendigung des Zustands beginnen.

Beispiel

Eine rechtswidrige dauerhafte Verweigerung des Zugangs zu Eigentum besteht auch nach Anerkennung der EMRK-Zuständigkeit fort.

Häufige Fragen

Sind Spätfolgen automatisch fortdauernde Verletzungen?

Nein. Folgen eines abgeschlossenen Akts reichen grundsätzlich nicht.

Warum ist die Abgrenzung wichtig?

Sie beeinflusst Zuständigkeit und Fristbeginn.

Wann endet die Fortdauer?

Wenn der beanstandete Zustand tatsächlich und rechtlich beseitigt wird.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Individualbeschwerde zum EGMR, Umsetzung von EGMR-Urteilen. Als weiterführende, nicht werbliche Quellen dienen anwalt-menschenrechtsbeschwerde.de und Europäische Menschenrechtskonvention.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Gleichschaltung

    Gleichschaltung bezeichnet die 1933 und 1934 betriebene erzwungene Unterordnung staatlicher, politischer und gesellschaftlicher Institutionen unter die nationalsozialistische Herrschaft. Durch Gesetze, Verordnungen, Gewalt und personelle Säuberungen wurden Länderautonomie, Parteienpluralismus, kommunale Selbstverwaltung, Verbände, Medien, Kultur und Berufsorganisationen beseitigt oder kontrolliert. Der Begriff war nationalsozialistische Herrschaftssprache und verschleierte Entrechtung sowie Zwang. Rechtshistorisch beschreibt er den raschen Umbau des…

  • |

    Leistungsprinzip

    Das Leistungsprinzip verlangt, öffentliche Ämter nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergeben. Es folgt insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 GG und prägt Einstellung, Beförderung und sonstige statusrelevante Auswahlentscheidungen im öffentlichen Dienst. Abstammung, Beziehungen oder sachfremde Erwägungen dürfen nicht entscheidend sein. Der Dienstherr besitzt einen Beurteilungsspielraum, muss Bewerber aber nach einheitlichen Kriterien vergleichen, die…

  • |

    Wahlausschuss

    Ein Wahlausschuss ist ein unabhängiges, kollegial besetztes Wahlorgan, das auf Bundes-, Landes- oder Wahlkreisebene gesetzlich bestimmte Entscheidungen vorbereitet und trifft. Je nach Ebene entscheidet er insbesondere über die Zulassung von Wahlvorschlägen oder stellt Wahlergebnisse fest. Vorsitzender ist der jeweilige Wahlleiter; hinzu kommen berufene Wahlberechtigte und auf Bundes- und Landesebene außerdem Richter. Sitzungen und Ergebnisfeststellungen sind…

  • Drittschutz

    Drittschutz bedeutet, dass eine Rechtsnorm nicht nur dem öffentlichen Interesse dient, sondern zumindest auch die individuellen Interessen eines bestimmten oder bestimmbaren Personenkreises schützt. Nur dann kann ein Betroffener die Verletzung dieser Norm grundsätzlich mit eigenen Rechtsbehelfen geltend machen. Bedeutung hat Drittschutz besonders im Bau-, Umwelt- und Gewerberecht sowie bei Amtshaftung. Ob er besteht, ergibt sich…

  • | |

    Umgangsanbahnung

    Umgangsanbahnung bezeichnet die schrittweise Herstellung oder Wiederaufnahme des persönlichen Kontakts zwischen einem Kind und einer umgangsberechtigten Person. Sie wird eingesetzt, wenn längere Kontaktabbrüche, geringe Vertrautheit, starke Konflikte oder besondere Belastungen einen sofortigen unbegleiteten Umgang erschweren. Eine Anbahnung kann vereinbart, durch Jugendhilfe unterstützt oder familiengerichtlich geregelt werden. Dauer, Begleitung, Orte und Übergänge richten sich nach Alter,…

  • Aufenthaltserlaubnis

    Aufenthaltserlaubnis Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für einen gesetzlich bestimmten Aufenthaltszweck erteilt, etwa für Ausbildung, Erwerbstätigkeit, familiären Nachzug oder aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen. Neben der Befristung können Nebenbestimmungen gelten. Eine Verlängerung setzt regelmäßig voraus, dass die jeweiligen Erteilungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen. Rechtliche Einordnung Die Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen…