UN-Generalversammlung
Die UN-Generalversammlung ist das zentrale Plenarorgan der Vereinten Nationen, in dem alle Mitgliedstaaten mit jeweils einer Stimme vertreten sind. Sie berät über nahezu alle Fragen im Zuständigkeitsbereich der UN-Charta, verabschiedet Resolutionen, beschließt den Haushalt und wirkt bei Wahlen sowie Ernennungen mit. Ihre Beschlüsse sind gegenüber Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht rechtsverbindlich, besitzen aber erhebliche politische, interpretative und rechtliche Bedeutung. In internen Organisations- und Haushaltsfragen können Entscheidungen verbindliche Wirkungen entfalten.
Aufgaben
Die Generalversammlung erörtert Frieden und Sicherheit, Entwicklung, Menschenrechte, Völkerrecht und institutionelle Fragen. Sie wählt unter anderem nichtständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrats und gemeinsam mit ihm die Richter des Internationalen Gerichtshofs.
Abstimmungen
Bei wichtigen Fragen ist grundsätzlich eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder erforderlich. Andere Fragen werden mit einfacher Mehrheit entschieden. Politisch wird häufig ein Konsens angestrebt.
Beispiel
Die Generalversammlung verabschiedet eine Resolution zu Menschenrechten. Sie bindet Staaten regelmäßig nicht unmittelbar, kann aber eine internationale Rechtsüberzeugung dokumentieren.
Häufige Fragen
Kann die Generalversammlung Sanktionen anordnen?
Verbindliche Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta sind grundsätzlich Aufgabe des Sicherheitsrats.
Hat jeder Staat gleich viele Stimmen?
Ja. Jedes Mitglied verfügt in der Generalversammlung über eine Stimme.
Verwandte Begriffe
UN-Sicherheitsrat, Resolution, Soft Law, UN-Charta, Mitgliedstaat.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.