|

Vertrauenswürdiger Hinweisgeber

Ein vertrauenswürdiger Hinweisgeber ist eine Einrichtung, der der zuständige Koordinator für digitale Dienste nach dem Digital Services Act einen besonderen Status für Meldungen rechtswidriger Online-Inhalte verleiht. Voraussetzung sind nachgewiesene Sachkunde, Unabhängigkeit von Online-Plattformen sowie sorgfältige, genaue und objektive Arbeitsweise. Plattformen müssen seine Meldungen vorrangig und unverzüglich bearbeiten. Der Status entscheidet nicht verbindlich über die Rechtswidrigkeit eines Inhalts und ersetzt keine eigene Prüfung.

Voraussetzungen des Status

Art. 22 DSA verlangt besondere Fachkenntnis und Kompetenz bei der Erkennung und Meldung rechtswidriger Inhalte. Die Einrichtung muss unabhängig sein und Meldungen gewissenhaft, präzise und objektiv abgeben.

Verleihung und Kontrolle

Zuständige Behörde

Der Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaats, in dem der Antragsteller niedergelassen ist, verleiht den Status auf Antrag. Er übermittelt die Angaben an die Kommission, die eine öffentliche Liste führt.

Berichte, Aussetzung und Widerruf

Der Hinweisgeber berichtet mindestens jährlich über seine Meldungen. Werden viele ungenaue oder unzureichend begründete Hinweise abgegeben, kann der Status untersucht, ausgesetzt und nach fehlender Abhilfe widerrufen werden.

Rechtswirkung der Meldung

Eine Online-Plattform muss Meldungen dieser Stelle priorisieren und unverzüglich entscheiden. Sie darf den gemeldeten Inhalt jedoch nicht ungeprüft entfernen; die allgemeinen Anforderungen an sorgfältige, objektive und willkürfreie Entscheidungen bleiben bestehen.

Beispiel

Eine unabhängige Fachorganisation erhält den Status für die Bekämpfung gefälschter Arzneimittelangebote. Sie meldet einer Plattform konkrete Angebote mit URLs und rechtlicher Begründung. Die Plattform prüft diese Meldungen vorrangig, entscheidet aber weiterhin selbst über Sperrung oder Entfernung.

Häufige Fragen

Kann eine Einzelperson den Status erhalten?

Der DSA spricht von Einrichtungen; eine bloße private Vielmeldertätigkeit genügt nicht.

Sind Meldungen bindend?

Nein. Sie sind bevorzugt zu bearbeiten, nehmen der Plattform aber nicht die Entscheidung ab.

Ist der Status dauerhaft garantiert?

Nein. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen kann er ausgesetzt oder widerrufen werden.

Rechtsquelle

Maßgeblich ist Art. 22 der Verordnung (EU) 2022/2065.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Plattformhaftung

    Plattformhaftung bezeichnet die rechtliche Verantwortlichkeit von Onlineplattformen für eigene oder fremde Inhalte, Warenangebote und Nutzerhandlungen. Maßgeblich sind insbesondere Digital Services Act, Digitale-Dienste-Gesetz, Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Zivilrecht. Plattformen haften nicht automatisch für jeden Nutzerinhalt, müssen nach konkreter Kenntnis rechtswidriger Inhalte aber gesetzliche Prüf- und Reaktionspflichten erfüllen. Umfang und Rechtsfolge hängen von Plattformrolle, Einfluss, Kenntnis und…

  • Recht der Europäischen Union

    Das Recht der Europäischen Union ist die eigenständige Rechtsordnung der EU. Es beruht auf den von den Mitgliedstaaten geschlossenen Verträgen und wird durch die Organe der Union fortgebildet sowie von Unionsgerichten, nationalen Gerichten und Behörden angewandt. Zum Unionsrecht gehören Primärrecht, Sekundärrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze und völkerrechtliche Übereinkünfte der Union. Seine Anwendung wird besonders durch begrenzte Einzelermächtigung,…

  • | |

    Blaue Karte EU

    Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel für qualifizierte Beschäftigung von Hochschulabsolventen und vergleichbar qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Die Erteilung setzt insbesondere ein konkretes, den Qualifikationen angemessenes Arbeitsplatzangebot und das gesetzlich bestimmte Mindestgehalt voraus; für Mangelberufe und bestimmte Berufsanfänger gelten Sonderregeln. Der Titel erleichtert unter bestimmten Voraussetzungen Familiennachzug, Mobilität innerhalb der Europäischen Union und den…

  • | | |

    Natura 2000

    Natura 2000 ist das unionsweite Netz besonders geschützter Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Es umfasst Vogelschutzgebiete und besondere Schutzgebiete zur Erhaltung gefährdeter Lebensraumtypen und Arten. Die Mitgliedstaaten müssen Gebiete auswählen, rechtlich sichern, Verschlechterungen vermeiden und notwendige Erhaltungsmaßnahmen festlegen. Pläne und Projekte mit möglichen erheblichen Beeinträchtigungen bedürfen einer Verträglichkeitsprüfung. Eine Zulassung trotz negativer Prüfung…

  • |

    Besonderes Gesetzgebungsverfahren

    Besonderes Gesetzgebungsverfahren ist ein in den EU-Verträgen ausdrücklich vorgesehenes Rechtsetzungsverfahren, bei dem ein Gesetzgebungsakt vom Europäischen Parlament mit Beteiligung des Rates oder vom Rat mit Beteiligung des Parlaments erlassen wird. Anders als im ordentlichen Verfahren sind beide Organe nicht gleichberechtigte Mitgesetzgeber. Je nach Rechtsgrundlage wird das Parlament angehört oder muss zustimmen; häufig verlangt der Rat…

  • | |

    Nutzersperre nach dem DSA

    Eine Nutzersperre nach dem DSA ist die zeitlich angemessene Aussetzung eines Plattformdienstes für einen Nutzer, der häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellt. Vor der Sperre muss die Online-Plattform grundsätzlich warnen und im Einzelfall Schwere, Häufigkeit, Folgen und Absicht des Missbrauchs bewerten. Die Regeln und mögliche Sperrdauer müssen klar in den Nutzungsbedingungen stehen. Art. 23 DSA verlangt…