Vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Ein vertrauenswürdiger Hinweisgeber ist eine Einrichtung, der der zuständige Koordinator für digitale Dienste nach dem Digital Services Act einen besonderen Status für Meldungen rechtswidriger Online-Inhalte verleiht. Voraussetzung sind nachgewiesene Sachkunde, Unabhängigkeit von Online-Plattformen sowie sorgfältige, genaue und objektive Arbeitsweise. Plattformen müssen seine Meldungen vorrangig und unverzüglich bearbeiten. Der Status entscheidet nicht verbindlich über die Rechtswidrigkeit eines Inhalts und ersetzt keine eigene Prüfung.
Voraussetzungen des Status
Art. 22 DSA verlangt besondere Fachkenntnis und Kompetenz bei der Erkennung und Meldung rechtswidriger Inhalte. Die Einrichtung muss unabhängig sein und Meldungen gewissenhaft, präzise und objektiv abgeben.
Verleihung und Kontrolle
Zuständige Behörde
Der Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaats, in dem der Antragsteller niedergelassen ist, verleiht den Status auf Antrag. Er übermittelt die Angaben an die Kommission, die eine öffentliche Liste führt.
Berichte, Aussetzung und Widerruf
Der Hinweisgeber berichtet mindestens jährlich über seine Meldungen. Werden viele ungenaue oder unzureichend begründete Hinweise abgegeben, kann der Status untersucht, ausgesetzt und nach fehlender Abhilfe widerrufen werden.
Rechtswirkung der Meldung
Eine Online-Plattform muss Meldungen dieser Stelle priorisieren und unverzüglich entscheiden. Sie darf den gemeldeten Inhalt jedoch nicht ungeprüft entfernen; die allgemeinen Anforderungen an sorgfältige, objektive und willkürfreie Entscheidungen bleiben bestehen.
Beispiel
Eine unabhängige Fachorganisation erhält den Status für die Bekämpfung gefälschter Arzneimittelangebote. Sie meldet einer Plattform konkrete Angebote mit URLs und rechtlicher Begründung. Die Plattform prüft diese Meldungen vorrangig, entscheidet aber weiterhin selbst über Sperrung oder Entfernung.
Häufige Fragen
Kann eine Einzelperson den Status erhalten?
Der DSA spricht von Einrichtungen; eine bloße private Vielmeldertätigkeit genügt nicht.
Sind Meldungen bindend?
Nein. Sie sind bevorzugt zu bearbeiten, nehmen der Plattform aber nicht die Entscheidung ab.
Ist der Status dauerhaft garantiert?
Nein. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen kann er ausgesetzt oder widerrufen werden.
Rechtsquelle
Maßgeblich ist Art. 22 der Verordnung (EU) 2022/2065.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.