Gemeinnützigkeit und Grundrechte
Gemeinnützigkeit und Grundrechte beschreibt die verfassungsrechtlichen Grenzen bei Anerkennung und Entzug steuerlicher Gemeinnützigkeit. Der Gesetzgeber darf Steuervergünstigungen an die selbstlose Förderung gesetzlich bestimmter Zwecke knüpfen. Auswahl und Anwendung der Zwecke müssen jedoch insbesondere Gleichheitssatz, Vereinigungsfreiheit, Meinungsfreiheit und gegebenenfalls Religionsfreiheit beachten. Organisationen besitzen keinen unbegrenzten Anspruch auf steuerliche Förderung; staatliche Stellen dürfen missliebige Auffassungen aber nicht sachwidrig benachteiligen. Entscheidend sind tatsächliche Geschäftsführung, Satzungszweck und verfassungsgemäße gesetzliche Kriterien.
Rechtliche Einordnung
Die Gemeinnützigkeit ist im Abgabenrecht geregelt und vermittelt steuerliche Vorteile. Sie bleibt von der zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit eines Vereins oder einer Stiftung getrennt.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Satzung und tatsächliche Tätigkeit müssen gemeinnützige Zwecke selbstlos, ausschließlich und unmittelbar fördern. Politische Betätigung ist nur im Rahmen dieser Zwecke unschädlich.
Verfassungsrechtliche Bedeutung
Art. 3 Abs. 1 GG verlangt sachgerechte Förderkriterien. Art. 5, 9 und 4 GG schützen Kommunikation, Organisation und Religion gegen diskriminierende Anwendung.
Beispiel
Ein Verein verliert nicht allein deshalb die Gemeinnützigkeit, weil er im Rahmen seines Satzungszwecks eine kontroverse politische Position öffentlich vertritt.
Häufige Fragen
Ist Gemeinnützigkeit ein Grundrecht?
Nein. Die Vergünstigung ist gesetzlich ausgestaltet, ihre Vergabe muss aber grundrechtskonform sein.
Dürfen gemeinnützige Vereine politisch sprechen?
Ja, soweit dies dem geförderten Satzungszweck dient und nicht zum eigenständigen Hauptzweck wird.
Was wird geprüft?
Satzung, tatsächliche Geschäftsführung und Einhaltung der steuerbegünstigten Zwecke.
Weiterführende Hinweise
Siehe Gemeinnützigkeit, Vereinigungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit. Weiterführend informieren steuerrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de, europarecht-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.