|

Sachpfändung im Steuerrecht

Die Sachpfändung im Steuerrecht ist die Beschlagnahme körperlicher Gegenstände zur Durchsetzung vollstreckbarer Ansprüche nach der Abgabenordnung. Nach § 286 AO pfändet der Vollziehungsbeamte Sachen im Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners durch Besitznahme. Bestimmte Gegenstände können beim Schuldner verbleiben, wenn die Befriedigung nicht gefährdet und die Pfändung erkennbar gemacht wird. Gesetzlicher Pfändungsschutz und Rechte Dritter sind zu beachten. Die Pfändung ist von der anschließenden Verwertung und von einer bloßen Vollstreckungsankündigung zu unterscheiden.

Besitznahme und Pfändungsschutz

Bleibt eine Sache beim Schuldner, muss die Pfändung etwa durch Siegel oder auf andere Weise ersichtlich sein. Die Pfändung ist ihm mitzuteilen. Eine Sache ist nicht allein deshalb unbeschränkt pfändbar, weil sie sich in seinem Gewahrsam befindet.

Beispiel

Der Vollziehungsbeamte pfändet einen pfändbaren Gegenstand und lässt ihn unter erkennbarer Kennzeichnung beim Schuldner. Ein bloßer unangekündigter Eintrag in eine interne Liste genügt dafür nicht.

FAQ

Muss jede Sache sofort mitgenommen werden?

Nein. § 286 Absatz 2 AO erlaubt unter Voraussetzungen den Verbleib.

Sind Schutzvorschriften ausgeschlossen?

Nein. Pfändungsschutz und Rechte Dritter bleiben relevant.

Ist die Pfändung schon der Verkauf?

Nein. Die Verwertung ist ein weiterer Schritt.

Verwandte Begriffe

Abgabenordnung (AO) · Steuerfestsetzung · Steueranspruch · Fälligkeit einer Steuer · Zahlungsverjährung

Quellen und weiterführende Informationen

§ 286 AO · § 295 AO · Steuerrecht-FAQ: Steuerverwaltungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Abrechnungsbescheid

    Ein Abrechnungsbescheid ist die Entscheidung der Finanzbehörde über Streitigkeiten bei der Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. Nach § 218 Absatz 2 AO klärt er insbesondere, ob eine festgesetzte Forderung durch Zahlung, Aufrechnung, Erlass oder andere Erlöschensgründe ganz oder teilweise erledigt ist. Auch Streitigkeiten über Erstattungsansprüche können erfasst sein. Er entscheidet grundsätzlich über die Abrechnung…

  • Werbungskosten

    Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Sie werden bei den Überschusseinkünften von den Einnahmen abgezogen und mindern dadurch die steuerpflichtigen Einkünfte. Typische Beispiele sind beruflich veranlasste Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten. Die gesetzliche Grundregel enthält § 9 des Einkommensteuergesetzes. Anwendungsbereich Werbungskosten sind insbesondere bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung…

  • Schenkungsteuer

    Die Schenkungsteuer ist eine Steuer auf unentgeltliche Vermögensübertragungen unter Lebenden. Sie ergänzt die Erbschaftsteuer und verhindert, dass deren Belastung durch lebzeitige Übertragungen umgangen wird. Maßgeblich sind insbesondere Wert der Zuwendung, persönliches Verhältnis zwischen Schenker und Erwerber, Steuerklasse und Freibeträge. Rechtsgrundlage ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Steuerbarer Erwerb Erfasst werden insbesondere freigebige Zuwendungen, durch die der…

  • | | |

    Familienexistenzminimum

    Das Familienexistenzminimum bezeichnet den verfassungsrechtlich von der Einkommensteuer freizustellenden notwendigen Lebensbedarf des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Kinder. Es umfasst insbesondere den sächlichen Mindestbedarf sowie Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Seine Herleitung verbindet Menschenwürde, Sozialstaatsprinzip, Gleichheitssatz und den Schutz von Ehe und Familie. Umgesetzt wird die Freistellung vor allem durch Kinderfreibeträge oder Kindergeld im Rahmen der Günstigerprüfung….

  • | |

    Anschlusspfändung

    Die Anschlusspfändung ist eine weitere Pfändung einer bereits gepfändeten körperlichen Sache im vereinfachten Verfahren. Sie ermöglicht einem weiteren Vollstreckungszugriff, an die vorhandene Pfändung anzuknüpfen, ohne die Sache nochmals körperlich in Besitz zu nehmen. Im Steuerrecht genügt nach § 307 AO eine protokollierte Erklärung des Vollziehungsbeamten; im Zivilprozess regelt § 826 ZPO das Verfahren. Die Anschlusspfändung…

  • Steuerfestsetzung

    Die Steuerfestsetzung ist die verbindliche Bestimmung, ob und in welcher Höhe eine Steuer geschuldet wird. Sie erfolgt grundsätzlich durch einen schriftlichen oder elektronischen Steuerbescheid. Die Finanzbehörde wendet dabei das jeweilige Steuergesetz auf die ermittelten Besteuerungsgrundlagen an. Eine Festsetzung kann auch unter Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig ergehen. Rechtsgrundlage und Funktion Die allgemeinen Regeln enthalten §§…