Individualmitteilung nach der UN-Kinderrechtskonvention
Die Individualmitteilung nach der UN-Kinderrechtskonvention ist eine Eingabe an den UN-Kinderrechtsausschuss wegen einer behaupteten Verletzung von Kinderrechten durch einen Staat. Ihre Grundlage ist das Fakultativprotokoll über ein Mitteilungsverfahren. Der Staat muss an dieses Protokoll und das jeweils betroffene Schutzinstrument gebunden sein. Betroffene Kinder oder ihre Vertreter können das Verfahren unter den vorgesehenen Voraussetzungen anstoßen. Regelmäßig sind verfügbare wirksame nationale Rechtsbehelfe auszuschöpfen; Kindeswohl, Beteiligung und Schutz des Kindes prägen die Prüfung.
Voraussetzungen und kindgerechtes Verfahren
Die Mitteilung muss schriftlich, nicht anonym und ausreichend begründet sein. Für Eingaben eines Vertreters ist grundsätzlich die Zustimmung erforderlich; Abweichungen müssen gerechtfertigt werden. Doppelbefassung und zeitlich nicht erfasste Sachverhalte können entgegenstehen. Grundsätzlich ist innerhalb eines Jahres nach Ausschöpfung nationaler Rechtsbehelfe einzureichen; nachgewiesene Unmöglichkeit kann eine Ausnahme begründen. Bei unangemessener Dauer oder fehlender Aussicht auf wirksame Abhilfe bestehen Ausnahmen vom Rechtsbehelfserfordernis. Feststellungen und Empfehlungen sind keine unmittelbar vollstreckbaren nationalen Urteile.
Beispiel
Ein Kind erhält trotz geltend gemachter besonderer Schutzbedürftigkeit keinen wirksamen nationalen Rechtsschutz. Sein Vertreter prüft mit ihm die Protokollbindung, die ausgeschöpften Rechtsbehelfe und eine fristgerechte Mitteilung.
FAQ
Muss das Kind volljährig sein?
Nein. Das Verfahren dient gerade dem Schutz von Kindern und berücksichtigt ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse.
Kann ein Vertreter ohne jede Begründung handeln?
Für ein Handeln ohne Zustimmung müssen die besonderen Voraussetzungen nachvollziehbar dargelegt werden.
Gilt die viermonatige EMRK-Frist?
Nein. Das Protokoll hat eigene Fristen und Zulässigkeitsregeln.
Verwandte Begriffe
Völkerrechtlicher Vertrag · Kindeswohl · Kindeswohlgefährdung · Kindesanhörung · Elterliche Sorge · Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Quellen und weiterführende Informationen
UN-Kinderrechtsausschuss: Verfahrensordnung zum Mitteilungsverfahren · UN-Vertragsregister: Fakultativprotokoll über ein Mitteilungsverfahren · Zum Vergleich: Voraussetzungen der EMRK-Beschwerde
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.