Ehe
Die Ehe ist eine auf Dauer angelegte, gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft zweier Personen, die durch die Eheschließung vor dem Standesbeamten begründet wird. Sie erzeugt persönliche und vermögensrechtliche Rechte und Pflichten, insbesondere zur ehelichen Lebensgemeinschaft, zum Familienunterhalt und zur gegenseitigen Verantwortung. Das Eherecht ist Teil des Familienrechts und im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Verfassungsrechtlich steht die Ehe unter dem besonderen Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG.
Begründung und Wirkungen
Eine wirksame Ehe setzt grundsätzlich die persönliche und gleichzeitige Erklärung beider Partner vor dem Standesbeamten voraus. Die Ehe beeinflusst unter anderem Unterhalt, Güterrecht, Erbrecht und Namensführung.
Beendigung
Eine Ehe endet durch Tod, Scheidung oder in besonderen Fällen durch Eheaufhebung. Die bloße Trennung beendet sie nicht.
Beispiel
Lebt ein Ehegatte überwiegend von der Haushaltsführung und Kinderbetreuung, kann darin sein Beitrag zum Familienunterhalt liegen.
Häufige Fragen
Ist die kirchliche Trauung eine Ehe im Rechtssinn?
Nein. Die zivilrechtliche Ehe entsteht durch die standesamtliche Eheschließung.
Gilt die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare?
Ja. Seit 2017 können zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts die Ehe schließen.
Verwandte Begriffe
Ehefähigkeit, Eheschließung, Familienrecht. Ergänzend: info-familienrecht.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.