Vaterschaftsanfechtung
Die Vaterschaftsanfechtung ist das gerichtliche Verfahren, mit dem eine bestehende rechtliche Vaterschaft unter gesetzlichen Voraussetzungen beseitigt werden kann. Anfechtungsberechtigt sind nur die gesetzlich bestimmten Personen, insbesondere der rechtliche Vater, die Mutter, das Kind und unter engen Voraussetzungen der biologische Vater. Es gelten Fristen und besondere familiengerichtliche Verfahrensregeln. Eine erfolgreiche Anfechtung wirkt grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Geburt zurück und verändert die rechtliche Abstammung.
Voraussetzungen und Frist
Die Anfechtung setzt regelmäßig Tatsachen voraus, die gegen die biologische Vaterschaft des rechtlichen Vaters sprechen. Die Frist beginnt grundsätzlich mit Kenntnis der maßgeblichen Umstände.
Gerichtliches Verfahren
Das Familiengericht klärt die Abstammung häufig durch ein genetisches Gutachten.
Beispiel
Erfährt ein rechtlicher Vater von Umständen, die eine andere biologische Vaterschaft nahelegen, kann die Anfechtungsfrist beginnen.
Häufige Fragen
Genügt eine private Erklärung?
Nein. Die bestehende Zuordnung wird nur durch gerichtliche Entscheidung beseitigt.
Was geschieht mit Unterhalt?
Die Folgen für vergangene Leistungen sind gesondert und differenziert zu prüfen.
Verwandte Begriffe
Vaterschaftsanerkennung, Kindeswohl, Unterhaltsanspruch.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.