Steuerrecht

Das Steuerrecht ist der Teil des öffentlichen Rechts, der Entstehung, Festsetzung, Erhebung und Durchsetzung von Steuern regelt. Es umfasst allgemeine Verfahrensregeln, die einzelnen Steuerarten und den gerichtlichen Rechtsschutz. Zentrale Grundlage ist die Abgabenordnung (AO); hinzu kommen insbesondere Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuergesetz. Steuerrecht wird durch Verfassungsrecht, Unionsrecht und Rechtsprechung geprägt und ist vom Gebühren- und Beitragsrecht zu unterscheiden.

Materielles und formelles Steuerrecht

Materielles Recht bestimmt, wer unter welchen Voraussetzungen welche Steuer schuldet. Formelles Recht regelt Verfahren, Mitwirkung, Bescheid und Vollstreckung.

Rechtsschutz

Gegen Steuerbescheide ist regelmäßig zunächst Einspruch möglich; anschließend kann der Finanzrechtsweg eröffnet sein.

Beispiel

Das Einkommensteuergesetz bestimmt die Steuerpflicht, während die AO das Verfahren zur Festsetzung regelt.

Häufige Fragen

Gehören Gebühren zum Steuerrecht?

Im weiteren Abgabenrecht ja; rechtlich sind Gebühren aber keine Steuern.

Welche Gerichte entscheiden?

Für Steuerstreitigkeiten sind grundsätzlich die Finanzgerichte zuständig.

Verwandte Begriffe

Steuerpflicht, Steuerpflichtiger, Steuerschuldner. Ergänzend: steuerrecht-faq.de.

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