Finanzgericht
Ein Finanzgericht ist ein besonderes Verwaltungsgericht, das in erster Instanz über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Abgabenangelegenheiten entscheidet. Dazu gehören vor allem Klagen gegen Entscheidungen der Finanzämter. Regelmäßig muss zuvor ein außergerichtliches Einspruchsverfahren durchgeführt werden. Gegen Urteile des Finanzgerichts kann unter gesetzlichen Voraussetzungen Revision oder Beschwerde zum Bundesfinanzhof eingelegt werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Finanzgerichtsordnung. Typische Verfahren betreffen Einkommen-, Umsatz-, Körperschaft- oder Gewerbesteuer sowie Kindergeld und bestimmte Zollangelegenheiten.
Verfahren
Das Finanzgericht ermittelt den Sachverhalt grundsätzlich von Amts wegen. Es ist an das Vorbringen der Beteiligten nicht in derselben Weise gebunden wie ein Zivilgericht. Gleichwohl bestehen Mitwirkungspflichten.
Beispiel
Weist das Finanzamt den Einspruch gegen einen Steuerbescheid zurück, kann der Steuerpflichtige innerhalb der Klagefrist Anfechtungsklage beim zuständigen Finanzgericht erheben.
Häufige Fragen
Gehört das Finanzgericht zur Finanzverwaltung?
Nein. Es ist ein unabhängiges Gericht.
Braucht man dort einen Anwalt?
Vor dem Finanzgericht besteht grundsätzlich kein Vertretungszwang; vor dem Bundesfinanzhof gelten strengere Regeln.
Verwandte Begriffe
Finanzgerichtsbarkeit, Bundesfinanzhof, Einspruch, Anfechtungsklage, Finanzgerichtsordnung
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