Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung ist eine Form der Zwangsvollstreckung in Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Anders als bei der Zwangsversteigerung wird das Grundstück nicht veräußert; ein gerichtlich bestellter Verwalter zieht vielmehr die laufenden Erträge, etwa Mieten, ein und verwendet sie nach den gesetzlichen Regeln zur Befriedigung der Gläubiger. Sie kann neben einer Zwangsversteigerung angeordnet werden und wird vom Vollstreckungsgericht geleitet.

Funktion und Voraussetzungen

Der Zwangsverwalter übernimmt die Verwaltung und muss das Grundstück wirtschaftlich ordnungsgemäß bewirtschaften. Die Rechte von Mietern und sonstigen Nutzern bleiben zu beachten.

Beispiel

Ein Gläubiger lässt ein vermietetes Mehrfamilienhaus zwangsverwalten, damit die Mieten zur Tilgung der titulierten Forderung verwendet werden.

Häufige Fragen

Wird das Grundstück bei der Zwangsverwaltung verkauft?

Nein. Die Zwangsverwaltung erfasst grundsätzlich die Nutzungen und Erträge, nicht den Verkauf des Grundstücks.

Verwandte Begriffe

Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Vollstreckungsgericht, Vollstreckungstitel

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Gewaltschutzsache

    Eine Gewaltschutzsache ist ein familiengerichtliches Verfahren über Ansprüche nach §§ 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes. Dazu gehören gerichtliche Schutzmaßnahmen gegen bestimmte Verletzungen, Drohungen oder Belästigungen sowie die Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung. § 210 FamFG bestimmt diesen Verfahrensbereich. Die Einordnung legt besondere Regeln für Zuständigkeit, Eilverfahren, Beteiligung des Jugendamts und Wirksamkeit der Entscheidung fest. Sie…

  • |

    Abschlusserklärung

    Abschlusserklärung ist die verbindliche Erklärung des Antragsgegners, eine gegen ihn erlassene einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anzuerkennen. Er verzichtet dabei regelmäßig auf Widerspruch, Rechtsmittel und die Rechte, eine Hauptsacheklage oder Aufhebung wegen veränderter Umstände zu erzwingen, soweit die Erklärung reicht. Dadurch kann der Antragsteller auf ein zusätzliches Hauptsacheverfahren verzichten. Die Abschlusserklärung ist gesetzlich nicht umfassend…

  • |

    Zivilkammer

    Eine Zivilkammer ist ein Spruchkörper des Landgerichts für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Sie ist grundsätzlich mit drei Berufsrichtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt, entscheidet in erster Instanz aber häufig durch einen Einzelrichter. Besondere Zuständigkeiten können spezialisierten Kammern zugewiesen sein, etwa für Handelssachen, Bausachen, Bankgeschäfte oder Pressestreitigkeiten. In Berufungsverfahren überprüft die Zivilkammer bestimmte Urteile der Amtsgerichte. Geschäftsverteilungsplan und gesetzliche…

  • | |

    Ordnungsgeld im Umgangsrecht

    Ordnungsgeld im Umgangsrecht ist ein familiengerichtliches Ordnungsmittel zur Durchsetzung eines vollstreckbaren Umgangstitels. Es kann gegen einen Beteiligten festgesetzt werden, der einer konkreten Verpflichtung schuldhaft zuwiderhandelt. Höhe und Auswahl müssen verhältnismäßig sein; bei fehlendem Verschulden unterbleibt die Festsetzung. Das Ordnungsgeld soll künftige Befolgung sichern und wahrt zugleich das Kindeswohl. Wird es nicht beigetrieben, kann unter gesetzlichen…

  • |

    Opportunitätsprinzip

    Das Opportunitätsprinzip erlaubt den Strafverfolgungsbehörden, in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen trotz bestehenden Tatverdachts von der Verfolgung einer Straftat abzusehen oder ein Verfahren einzustellen. Es durchbricht das grundsätzlich geltende Legalitätsprinzip und eröffnet kein freies Belieben. Voraussetzungen, Zuständigkeiten und erforderliche Zustimmungen ergeben sich aus der Strafprozessordnung, etwa bei geringer Schuld, fehlendem öffentlichen Interesse oder gegen Erfüllung von Auflagen….

  • |

    Urteilsverfassungsbeschwerde

    Urteilsverfassungsbeschwerde ist eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen eine letztinstanzliche gerichtliche Entscheidung richtet. Der Beschwerdeführer behauptet, das Gericht habe bei Auslegung oder Anwendung einfachen Rechts ein Grundrecht oder grundrechtsgleiches Recht verletzt. Das Bundesverfassungsgericht prüft nicht wie eine weitere Rechtsmittelinstanz sämtliche Rechtsfehler, sondern nur spezifisches Verfassungsrecht. Regelmäßig müssen zuvor der fachgerichtliche Rechtsweg erschöpft und alle zumutbaren Rügen…