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Finanzgerichtsbarkeit

Die Finanzgerichtsbarkeit ist der Gerichtszweig, der Rechtsschutz in öffentlich-rechtlichen Abgabenangelegenheiten gewährt. Sie entscheidet insbesondere über Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden. Der Aufbau ist zweistufig: In erster Instanz entscheiden die Finanzgerichte, als oberster Gerichtshof des Bundes der Bundesfinanzhof (BFH). Verfahrensgrundlage ist vor allem die Finanzgerichtsordnung.

Aufbau und Zuständigkeit

Die Finanzgerichte sind Gerichte der Länder. Der Bundesfinanzhof mit Sitz in München entscheidet insbesondere über Revisionen und Beschwerden. Die Zuständigkeit erfasst vor allem Steuern und Zölle sowie einzelne weitere gesetzlich zugewiesene Materien.

Rechtsschutz

Vor einer Klage ist regelmäßig ein außergerichtliches Einspruchsverfahren durchzuführen. Anschließend kommen insbesondere Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Feststellungsklage in Betracht.

Beispiel

Nach erfolglosem Einspruch gegen einen Einkommensteuerbescheid erhebt der Steuerpflichtige Klage beim Finanzgericht. Gegen dessen Urteil kann bei Zulassung Revision zum BFH eingelegt werden.

Häufige Fragen

Ist die Finanzgerichtsbarkeit Teil der Verwaltungsgerichtsbarkeit?

Sie gehört zu den besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeiten, bildet aber einen eigenständigen Gerichtszweig.

Gibt es drei Instanzen?

Nein. Die Finanzgerichtsbarkeit ist grundsätzlich zweistufig.

Verwandte Begriffe

Finanzgericht, Bundesfinanzhof, Finanzgerichtsordnung, Einspruch, Revision

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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