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Große Kammer des EGMR

Die Große Kammer des EGMR ist der mit 17 Richtern besetzte Spruchkörper des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für besonders bedeutsame Verfahren. Sie entscheidet insbesondere über Rechtssachen, die ihr von einer Kammer abgegeben oder nach einem Kammerurteil zur erneuten Prüfung verwiesen werden. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, grundlegende Fragen zur Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu klären und die Einheit der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu sichern.

Zusammensetzung

Zur Großen Kammer gehören unter anderem der Präsident des Gerichtshofs, die Vizepräsidenten, die Sektionspräsidenten und der für den betroffenen Staat gewählte Richter; weitere Richter werden nach der Verfahrensordnung bestimmt.

Zuständigkeit

Eine Kammer des EGMR kann eine Sache abgeben, wenn sie eine schwerwiegende Auslegungsfrage oder die Gefahr einer Abweichung von bestehender Rechtsprechung erkennt. Zudem kann ein Ausschuss von fünf Richtern einem Verweisungsantrag nach Art. 43 EMRK stattgeben.

Beispiel

Ein Kammerurteil betrifft eine Grundsatzfrage mit weitreichenden Folgen für zahlreiche Vertragsstaaten. Die Sache wird auf Antrag zur Großen Kammer verwiesen.

Häufige Fragen

Wie viele Richter gehören ihr an?

Die Große Kammer besteht aus 17 Richtern.

Sind ihre Urteile endgültig?

Ja. Urteile der Großen Kammer sind endgültig.

Verwandte Begriffe

Verweisung an die Große Kammer, EGMR-Urteil, Europäische Menschenrechtskonvention.

Weiterführend: Spruchkörper des EGMR.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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