Große Kammer des EGMR
Die Große Kammer des EGMR ist der mit 17 Richtern besetzte Spruchkörper des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für besonders bedeutsame Verfahren. Sie entscheidet insbesondere über Rechtssachen, die ihr von einer Kammer abgegeben oder nach einem Kammerurteil zur erneuten Prüfung verwiesen werden. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, grundlegende Fragen zur Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu klären und die Einheit der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu sichern.
Zusammensetzung
Zur Großen Kammer gehören unter anderem der Präsident des Gerichtshofs, die Vizepräsidenten, die Sektionspräsidenten und der für den betroffenen Staat gewählte Richter; weitere Richter werden nach der Verfahrensordnung bestimmt.
Zuständigkeit
Eine Kammer des EGMR kann eine Sache abgeben, wenn sie eine schwerwiegende Auslegungsfrage oder die Gefahr einer Abweichung von bestehender Rechtsprechung erkennt. Zudem kann ein Ausschuss von fünf Richtern einem Verweisungsantrag nach Art. 43 EMRK stattgeben.
Beispiel
Ein Kammerurteil betrifft eine Grundsatzfrage mit weitreichenden Folgen für zahlreiche Vertragsstaaten. Die Sache wird auf Antrag zur Großen Kammer verwiesen.
Häufige Fragen
Wie viele Richter gehören ihr an?
Die Große Kammer besteht aus 17 Richtern.
Sind ihre Urteile endgültig?
Ja. Urteile der Großen Kammer sind endgültig.
Verwandte Begriffe
Verweisung an die Große Kammer, EGMR-Urteil, Europäische Menschenrechtskonvention.
Weiterführend: Spruchkörper des EGMR.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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